Medieninformationen 2022
[015/2022 - 28.03.2022]
Medizinstudium außerhalb des Numerus clausus
Informationen für zukünftige Landärzte sind jetzt online
Der Freistaat Sachsen bietet angehenden Studierenden der Humanmedizin Anfang April die Chance auf einen Studienplatz abseits des regulären Numerus clausus (NC). Die nötigen Informationen zum Verfahren hat die Landesdirektion Sachsen nun auf ihrer Website online bereitgestellt.
Ab dem Wintersemester 2022/23 werden im Rahmen der Vorabquote nach dem Sächsischen Landarztgesetz Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich gern im ländlichen Raum engagieren wollen und großes Interesse an der hausärztlichen Tätigkeit haben. Diese Studienplätze stehen damit außerhalb des regulären NC-Verfahrens, bei dem die Abiturnote das ausschlaggebende Kriterium der Studienplatzvergabe ist. Im Gegenzug müssen sich die Bewerber mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag verpflichten, mindestens zehn Jahre als Vertragsarzt in einem Gebiet tätig zu sein, für das ein besonderer Bedarf festgestellt wurde.
Unter www.lds.sachsen.de/landaerzte finden Interessierte alle Informationen über die Bewerbung, die erforderlichen Unterlagen, das Verfahren und den öffentlich-rechtlichen Vertrag. Ein rechtzeitiger Blick auf die Homepage wird empfohlen, da neben diversen Nachweisen und Dokumenten auch die Registrierung an zwei Webportalen nötig ist.
Bewerbungen für einen Studienplatz können im Zeitraum vom 1. bis 15. April 2022 über ein Online-Bewerbungsportal eingereicht werden.
In einer gemeinsamen Veranstaltung geben die Sächsische Landesärztekammer, die Kassenärztliche Vereinigung und die Landesdirektion Sachsen am 5. April 2022, 16.00 Uhr über das Programm, das Bewerbungsverfahren sowie das Berufsbild des Arztes, die Weiterbildungsverpflichtungen und schließlich die Bedarfsgebiete und die kassenärztliche Tätigkeit Auskunft. Die drei Veranstalter stehen den Bewerberinnen und Bewerbern bei diesem Termin selbstverständlich auch für Fragen zur Verfügung.
Die Veranstaltung wird als Videokonferenz durchgeführt. Anmeldungen sind ab sofort über das Funktionspostfach lag@lds.sachsen.de der Landesdirektion Sachsen möglich.
Ab dem Wintersemester 2022/23 werden im Rahmen der Vorabquote nach dem Sächsischen Landarztgesetz Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich gern im ländlichen Raum engagieren wollen und großes Interesse an der hausärztlichen Tätigkeit haben. Diese Studienplätze stehen damit außerhalb des regulären NC-Verfahrens, bei dem die Abiturnote das ausschlaggebende Kriterium der Studienplatzvergabe ist. Im Gegenzug müssen sich die Bewerber mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag verpflichten, mindestens zehn Jahre als Vertragsarzt in einem Gebiet tätig zu sein, für das ein besonderer Bedarf festgestellt wurde.
Unter www.lds.sachsen.de/landaerzte finden Interessierte alle Informationen über die Bewerbung, die erforderlichen Unterlagen, das Verfahren und den öffentlich-rechtlichen Vertrag. Ein rechtzeitiger Blick auf die Homepage wird empfohlen, da neben diversen Nachweisen und Dokumenten auch die Registrierung an zwei Webportalen nötig ist.
Bewerbungen für einen Studienplatz können im Zeitraum vom 1. bis 15. April 2022 über ein Online-Bewerbungsportal eingereicht werden.
In einer gemeinsamen Veranstaltung geben die Sächsische Landesärztekammer, die Kassenärztliche Vereinigung und die Landesdirektion Sachsen am 5. April 2022, 16.00 Uhr über das Programm, das Bewerbungsverfahren sowie das Berufsbild des Arztes, die Weiterbildungsverpflichtungen und schließlich die Bedarfsgebiete und die kassenärztliche Tätigkeit Auskunft. Die drei Veranstalter stehen den Bewerberinnen und Bewerbern bei diesem Termin selbstverständlich auch für Fragen zur Verfügung.
Die Veranstaltung wird als Videokonferenz durchgeführt. Anmeldungen sind ab sofort über das Funktionspostfach lag@lds.sachsen.de der Landesdirektion Sachsen möglich.