Medieninformationen 2009 [LDD]
[93/2009 - 25.11.2009]
Lausitzer Wasserlandschaft kann weiter zusammenwachsen
Landesdirektion Dresden erteilt Planfeststellungsbeschluss für fünf Überleiter im Lausitzer Seenland
Die Landesdirektion Dresden hat mit Planfeststellungsbeschluss vom 13.11.2009 der Lausit-zer und Mitteldeutschen Bergbauverwaltungsgesellschaft (LMBV) die Genehmigung zur Errichtung von fünf Überleitungskanälen im Lausitzer Seenland erteilt. Es handelt sich dabei um die folgenden Verbindungen:
• Sabrodter See – Bergner See (Überleiter 2)
• Sabrodter See – Blunoer Südsee (Überleiter 3)
• Neuwieser See – Blunoer Südsee (Überleiter 3a)
• innerhalb Bergner See (Überleiter 4)
• Bergner See – Neuwieser See (Überleiter 5).
Für sechs der acht auf sächsischem Territorium geplanten Überleiter besteht damit Baurecht. Der schon seit längerem genehmigte Überleiter Neuwieser See – Partwitzer See (Überleiter 6) befindet sich bereits im Bau.
Die jetzt genehmigten Überleiter haben eine Länge zwischen 40 Meter (Überleiter 3a) und 405 Meter (Überleiter 4). Vier Überleiter werden mit Brückenbauwerken versehen.
Die fünf genehmigten Kanäle dienen dem Ausgleich der Wasserstände zwischen den Seen.
Darüber hinaus sind die Überleiter 3 und 3a für die Befahrung mit Schiffen und Booten aus-gelegt. Sie wurden so gestaltet, dass sie Schiffe mit einer Länge von 29 Meter, einer Breite von 5,4 Meter und einem Tiefgang bis 1,5 Meter passieren können. Die lichte Durchfahrtshöhe bei den Brückebauwerken beträgt drei Meter. Mit der Auslegung dieser Überleiter als schiffbare Verbindung unterstützt die LMBV die touristische Nutzung des Lausitzer Seenlandes.
Obwohl die Überleiter im Bereich des europaweiten Netzes von Naturschutzgebieten „NATURA 2000“ errichtet werden, konnte durch eine Fülle landschaftspflegerischer und organisatorische Maßnahmen die Umweltverträglichkeit der Vorhaben erreicht werden. Dazu zählen die Anpflanzung zahlreicher Bäume, Sträucher und Hecken entlang der Kanäle sowie die Aussaat von Rasen an den Böschungen. Die natürliche Entwicklung wird unter anderem durch die Anlage von Flachwasserzonen mit Röhrichtbeständen sowie den Einbau künstli-cher Brut- und Nistmöglichkeiten an einem Brückenbauwerk unterstützt. Die künftigen Flachwasserbereiche werden als gesperrte Flächen ausgewiesen. In der Hauptbrutperiode von April bis Juli wird darüber hinaus für die Überleiter 2, 4 und 5 ein generelles Nutzungs- und Fahrverbot bestehen.
Die Zulassung des Befahrens der Tagebaurestgewässer und der Überleiter wird in einem gesonderten Verfahren erfolgen.