Medieninformationen 2009 [LDD]
[90/2009 - 23.11.2009]
Rechtswidrige Regelung zu Straßenausbaubeiträgen in Dresden aufgehoben
Landesdirektion Dresden stellt per Ersatzvornahme rechtskonforme Zustände wieder her
Die Landesdirektion Dresden hat heute per Ersatzvornahme den rechtswidrigen Teil des Beschlusses des Stadtrates der Landeshauptstadt Dresden zur Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung vom 21.02.2008 außer Kraft gesetzt. Die Stadt muss nun die bereits entstandenen, aber bislang noch nicht erhobenen Straßenausbaubeiträge festsetzen.
Am 21.02.2008 hatte der Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden die bis dahin geltende Straßenausbaubeitragssatzung aufgehoben. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass ab dem Inkrafttreten der Aufhebungssatzung keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben und keine Beitragsbescheide mehr erlassen werden.
Aus dieser unter Punkt 3 des genannten Beschlusses geführten Festlegung resultiert allerdings ein Verstoß gegen das Sächsische Kommunalabgabengesetz (SächsKAG); der entsprechende Stadtratsbeschluss ist deshalb rechtswidrig. Eine Beitragsschuld von Straßenanliegern entsteht bereits mit der Fertigstellung der ausgebauten Straße. Daher ist die Stadt verpflichtet, Straßenausbaubeiträge für alle vor dem Inkrafttreten der Aufhebungssatzung abgeschlossenen Straßenbaumaßnahmen noch zu erheben.
Ein anderes Handeln würde zur willkürlichen Ungleichbehandlung der Straßenanrainer führen: Ob ein Anlieger Straßenausbaubeiträge zu zahlen hat oder nicht, hinge von der Reihenfolge der Abarbeitung von Beitragsbescheiden durch die Stadtverwaltung ab. Mit dem aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes abgeleiteten Grundsatz der Abgabengerechtigkeit wäre ein solches Verfahren nicht vereinbar.
Die Stadt wurde auf diese Sachlage unmittelbar nach der Beschlussfassung im Jahre 2008 vom damaligen Regierungspräsidium Dresden hingewiesen. Seither hat die Landesdirektion Dresden in mehreren Schreiben die Umsetzung einer rechtskonformen Lösung angemahnt und dazu mehrfach Gespräche mit Vertretern der Stadt geführt. Auf Anordnung der Landesdirektion Dresden wurde in der Stadtratssitzung am 19.11.2009 eine Beschlussvorlage zur Aufhebung der rechtswidrigen Festlegung behandelt. Der Stadtrat lehnte die Beschlussvorlage allerdings ab.
Daher blieb der Landesdirektion Dresden nur noch die Möglichkeit, die rechtswidrige Festlegung anstelle des Stadtrats im Wege der Ersatzvornahme aufzuheben. Die aufgehobene Regelung ist ab sofort unwirksam und somit für das Handeln der Stadtverwaltung nicht mehr maßgeblich. Die übrigen Regelungen des Beschlusses vom 21.02.2008, insbesondere die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung selbst, sind nicht betroffen und daher nach wie vor wirksam.