Medieninformationen 2022
[004/2022 - 09.02.2022]
Raumordnungsverfahren für Bahnstromleitung in der Lausitz beendet
Bahnstrom wird parallel zur Autobahn A 4 verlaufen
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat das Raumordnungsverfahren für die Errichtung einer rund 60 Kilometer langen Bahnstromleitung abgeschlossen. Die Trasse dient der Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke Dresden-Görlitz-Landesgrenze. Mit der erteilten „raumordnerischen Beurteilung“ kann die DB Netz AG mit der Feinplanung der Stromleitung beginnen.
Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen: „Ich freue mich sehr, dass mit dem Raumordnungsverfahren der erste wichtige Meilenstein für die Elektrifizierung wichtiger Bahnstrecken in Ostsachsen erreicht ist. Eine bessere Anbindung der Lausitz an das Nah- und Fernverkehrsnetz der Deutschen Bahn bedeutet für die Region und ihre Bürgerinnen und Bürger eine deutlich bessere Infrastruktur im ländlichen Raum, mehr Lebensqualität und eine höhere Mobilität – auch ohne auf das Auto setzen zu müssen.“
Die Stromleitung soll zwischen der Gemeinde Arnsdorf und dem Hochkircher Ortsteil Pommritz verlaufen. Im Zuge des Verfahrens hatte die DB Netz AG als Vorhabenträgerin zwei Varianten in das Raumordnungsverfahren eingebracht, eine nördliche (über Radeberg und dann etwa parallel zur Autobahn A 4 Richtung Bautzen) und eine südliche Variante (über Stolpen und Wilthen nach Bautzen). Für die Nordvariante konnte die Raumverträglichkeit festgestellt werden. Den Ausschlag gab, dass bei dieser Variante die Leitung vollständig gebündelt mit vorhandenen Leitungen geführt werden kann. Das bedeutet, dass in geringem Abstand parallel zur vorhandenen Trasse neue Masten aufgestellt werden.
In diesem Verfahren führten Landschaftsschutzgebiete zu Konflikten, da sie teilweise den Bau von Hochspannungsleitungen verbieten. Auch das Gewerbegebiet von Großröhrsdorf stellt eine Herausforderung für die weitere Planung dar. Insgesamt beteiligten sich 35 Gemeinden und 35 Träger öffentlicher Belange im Verfahren und gaben Stellungnahmen ab. Auch etwa 100 Bürger haben sich im Verfahren eingebracht.
Raumordnungsverfahren sind dem Genehmigungsverfahren vorgeschaltet. Sie sondieren auf grober Betrachtungsebene, berücksichtigen erste Konflikte und bieten Problemlösungen. Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ist Grundlage für die weitere Planung. Die DB Netz AG wird darauf aufbauend die konkrete Trassenführung wählen und die Feintrassierung erarbeiten. Diese wird dann im Rahmen des späteren Planfeststellungsverfahrens detailliert geprüft. Die Öffentlichkeit wird daran erneut umfassend beteiligt.
Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen: „Ich freue mich sehr, dass mit dem Raumordnungsverfahren der erste wichtige Meilenstein für die Elektrifizierung wichtiger Bahnstrecken in Ostsachsen erreicht ist. Eine bessere Anbindung der Lausitz an das Nah- und Fernverkehrsnetz der Deutschen Bahn bedeutet für die Region und ihre Bürgerinnen und Bürger eine deutlich bessere Infrastruktur im ländlichen Raum, mehr Lebensqualität und eine höhere Mobilität – auch ohne auf das Auto setzen zu müssen.“
Die Stromleitung soll zwischen der Gemeinde Arnsdorf und dem Hochkircher Ortsteil Pommritz verlaufen. Im Zuge des Verfahrens hatte die DB Netz AG als Vorhabenträgerin zwei Varianten in das Raumordnungsverfahren eingebracht, eine nördliche (über Radeberg und dann etwa parallel zur Autobahn A 4 Richtung Bautzen) und eine südliche Variante (über Stolpen und Wilthen nach Bautzen). Für die Nordvariante konnte die Raumverträglichkeit festgestellt werden. Den Ausschlag gab, dass bei dieser Variante die Leitung vollständig gebündelt mit vorhandenen Leitungen geführt werden kann. Das bedeutet, dass in geringem Abstand parallel zur vorhandenen Trasse neue Masten aufgestellt werden.
In diesem Verfahren führten Landschaftsschutzgebiete zu Konflikten, da sie teilweise den Bau von Hochspannungsleitungen verbieten. Auch das Gewerbegebiet von Großröhrsdorf stellt eine Herausforderung für die weitere Planung dar. Insgesamt beteiligten sich 35 Gemeinden und 35 Träger öffentlicher Belange im Verfahren und gaben Stellungnahmen ab. Auch etwa 100 Bürger haben sich im Verfahren eingebracht.
Raumordnungsverfahren sind dem Genehmigungsverfahren vorgeschaltet. Sie sondieren auf grober Betrachtungsebene, berücksichtigen erste Konflikte und bieten Problemlösungen. Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ist Grundlage für die weitere Planung. Die DB Netz AG wird darauf aufbauend die konkrete Trassenführung wählen und die Feintrassierung erarbeiten. Diese wird dann im Rahmen des späteren Planfeststellungsverfahrens detailliert geprüft. Die Öffentlichkeit wird daran erneut umfassend beteiligt.