Medieninformationen 2022
[003/2022 - 28.01.2022]
Landesdirektion Sachsen startet Online-Konsultation zum Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle
Im Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle geht die Landesdirektion Sachsen den nächsten Schritt. Vom 21. März bis zum 20. Mai 2022 erhalten alle bisher am Verfahren Beteiligten erneut Gelegenheit, ihre Standpunkte im Rahmen einer Online-Konsultation vorzutragen.
„Angesichts der sich rasant ausbreitenden Omikron-Variante des Corona-Virus nutzt die Landesdirektion auch im laufenden Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung des Flughafens Leipzig-Halle das Mittel der Online-Konsultation, um den Austausch von Positionen und Informationen ohne Präsenz zu ermöglichen. Bürgerinnen und Bürger, die Einwendungen erhoben haben, können so ihr Recht auf Beteiligung am Planfeststellungsverfahren wahrnehmen, ohne sich oder andere zu gefährden. Zugleich kann das Verfahren trotz der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie weitergeführt werden“ informiert Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen.
Die Online-Konsultation ersetzt im Planfeststellungsverfahren den sonst als Präsenz-Veranstaltung durchgeführten Erörterungstermin. Die Landesdirektion hatte einen solchen Termin zunächst für März 2022 organisiert. Da wegen der Pandemie-Entwicklung jedoch nicht sicher eingeschätzt werden kann, ob bzw. wann eine Präsenzerörterung mit einem umfangreichen Teilnehmerkreis möglich ist, wird anstatt des Erörterungstermins nun die Online-Konsultation durchgeführt.
Die Grundlage für die Online-Konsultation bilden die Stellungnahmen des Vorhabenträgers, der Flughafen Leipzig-Halle GmbH, zu den im Zuge der Anhörung erhobenen Einwendungen. Diese können einschließlich der Stellungnahmen und Einwendungen von den Berechtigten ab 21. März 2022 online eingesehen werden. Für Berechtigte ohne geeigneten Internetanschluss wird ergänzend die Möglichkeit geschaffen, die Unterlagen ab dem 21. März 2022 nach telefonischer Terminabstimmung in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2 in 04107 Leipzig einzusehen. Die Teilnahmeberechtigten bzw. ihre Vertreter haben dann Gelegenheit, sich zu den sonst im Präsenztermin zu erörternden Sachverhalten bis zum 20 Mai 2022 schriftlich zu äußern. Details zum konkreten Ablauf werden vor Beginn der Online Konsultation noch ortsüblich bekannt gemacht.
Die Online-Konsultation erfolgt im Rahmen des durch die Flughafen Leipzig-Halle GmbH beantragten luftrechtlichen Planfeststellungsverfahrens „Flughafen Leipzig-Halle – Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld – 15. Änderung“. Der Online-Konsultation vorausgegangen ist die öffentliche Auslegung der Planunterlagen vom 16. November bis zum 15. Dezember 2020 und vom 28. Juni bis zum 27. Juli 2021.
Die Landesdirektion Sachsen wird im Anschluss die Online-Konsultation auswerten, die Positionen der Beteiligten rechtlich prüfen und über den weiteren Fortgang des Verfahrens entscheiden.
Hintergrund:
Der Bundesgesetzgeber hat das Instrument der Online-Konsultation den Planfeststellungsbehörden 2020 mit dem Planungssicherstellungsgesetz (§ 5 Absatz 4 PlanSiG) an die Hand gegeben. So wird gewährleistet, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den Bedingungen der COVID-19 Pandemie ordnungsgemäß durchgeführt werden können.
„Angesichts der sich rasant ausbreitenden Omikron-Variante des Corona-Virus nutzt die Landesdirektion auch im laufenden Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung des Flughafens Leipzig-Halle das Mittel der Online-Konsultation, um den Austausch von Positionen und Informationen ohne Präsenz zu ermöglichen. Bürgerinnen und Bürger, die Einwendungen erhoben haben, können so ihr Recht auf Beteiligung am Planfeststellungsverfahren wahrnehmen, ohne sich oder andere zu gefährden. Zugleich kann das Verfahren trotz der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie weitergeführt werden“ informiert Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen.
Die Online-Konsultation ersetzt im Planfeststellungsverfahren den sonst als Präsenz-Veranstaltung durchgeführten Erörterungstermin. Die Landesdirektion hatte einen solchen Termin zunächst für März 2022 organisiert. Da wegen der Pandemie-Entwicklung jedoch nicht sicher eingeschätzt werden kann, ob bzw. wann eine Präsenzerörterung mit einem umfangreichen Teilnehmerkreis möglich ist, wird anstatt des Erörterungstermins nun die Online-Konsultation durchgeführt.
Die Grundlage für die Online-Konsultation bilden die Stellungnahmen des Vorhabenträgers, der Flughafen Leipzig-Halle GmbH, zu den im Zuge der Anhörung erhobenen Einwendungen. Diese können einschließlich der Stellungnahmen und Einwendungen von den Berechtigten ab 21. März 2022 online eingesehen werden. Für Berechtigte ohne geeigneten Internetanschluss wird ergänzend die Möglichkeit geschaffen, die Unterlagen ab dem 21. März 2022 nach telefonischer Terminabstimmung in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2 in 04107 Leipzig einzusehen. Die Teilnahmeberechtigten bzw. ihre Vertreter haben dann Gelegenheit, sich zu den sonst im Präsenztermin zu erörternden Sachverhalten bis zum 20 Mai 2022 schriftlich zu äußern. Details zum konkreten Ablauf werden vor Beginn der Online Konsultation noch ortsüblich bekannt gemacht.
Die Online-Konsultation erfolgt im Rahmen des durch die Flughafen Leipzig-Halle GmbH beantragten luftrechtlichen Planfeststellungsverfahrens „Flughafen Leipzig-Halle – Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld – 15. Änderung“. Der Online-Konsultation vorausgegangen ist die öffentliche Auslegung der Planunterlagen vom 16. November bis zum 15. Dezember 2020 und vom 28. Juni bis zum 27. Juli 2021.
Die Landesdirektion Sachsen wird im Anschluss die Online-Konsultation auswerten, die Positionen der Beteiligten rechtlich prüfen und über den weiteren Fortgang des Verfahrens entscheiden.
Hintergrund:
Der Bundesgesetzgeber hat das Instrument der Online-Konsultation den Planfeststellungsbehörden 2020 mit dem Planungssicherstellungsgesetz (§ 5 Absatz 4 PlanSiG) an die Hand gegeben. So wird gewährleistet, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den Bedingungen der COVID-19 Pandemie ordnungsgemäß durchgeführt werden können.