Medieninformationen 2021
[060/2021 - 03.12.2021]
Weg frei für den Ersatzneubau der Straße Am Buchenberg in Mittweida
Landesdirektion Sachsen erteilt Baurecht für die Beseitigung von Straßenschäden im Ortsteil Ringethal
Die Landesdirektion Sachsen hat am 26. November 2021 den Planfeststellungsbeschluss für den Ersatzneubau der Straße Am Buchenberg in Mittweida, Ortsteil Ringethal, erlassen. Damit verfügt die Stadtverwaltung Mittweida als Vorhabenträgerin über Baurecht.
„Das Hochwasser der Zschopau hatte die Straße „Am Buchenberg“ heftig in Mitleidenschaft gezogen. Mit dem Planfeststellungsbeschluss meines Haues haben die Provisorien für die Ringethaler und ihre Besucher absehbar ein Ende, und der Verkehr wird hier künftig wieder sicher und komfortabel möglich sein“, ordnet Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, den Abschluss des Planfeststellungsverfahrens ein.
Die Gemeindestraße Am Buchenberg zweigt von der Kreisstraße K 8212 ab und verläuft entlang des Flusses Zschopau zum Siedlungs- und Erholungsgebiet Am Buchenberg im Ortsteil Ringethal, zu dessen Erschließung sie dient.
Die Straße Am Buchenberg wurde beim Hochwasser 2013 stark geschädigt. Dabei kam es zu massiven Ausspülungen der Fahrbahn und der talseitigen Stützwand mit Deformationen der Schutzplanken. Die Steinsatzbefestigung der Uferböschung wurde stark gelockert, teilweise abgetragen und hinterspült. Zudem kommt es aus den anschließenden Felshangbereichen immer wieder zu Steinschlägen, so dass eine zusätzliche Gefährdung der Verkehrsteilnehmer auf diesem Straßenabschnitt im Steilhangbereich besteht.
Mit dem Ersatzneubau der Straße Am Buchenberg auf einer Länge von ca. 300 Metern wird die Verkehrsfunktion der Straße vollständig wiederhergestellt. Die künftige nutzbare Fahrbahnbreite beträgt 3,70 Meter und an zwei Ausweichstellen mindestens sechs Meter. Bautechnisch erfolgt die Böschungssicherung mittels Kopfbalken aus Stahlbeton und Gründung aus Mikrobohrpfählen. Zudem wird durch die geplanten Felssicherungsmaßnahmen, die u. a. Steinschlagschutzzäune vorsehen, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer erhöht.
Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden in der Stadt Mittweida ausgelegt und den Trägern öffentlicher Belange zeitnah zugestellt. Auslegungsort und -zeit werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.
„Das Hochwasser der Zschopau hatte die Straße „Am Buchenberg“ heftig in Mitleidenschaft gezogen. Mit dem Planfeststellungsbeschluss meines Haues haben die Provisorien für die Ringethaler und ihre Besucher absehbar ein Ende, und der Verkehr wird hier künftig wieder sicher und komfortabel möglich sein“, ordnet Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, den Abschluss des Planfeststellungsverfahrens ein.
Die Gemeindestraße Am Buchenberg zweigt von der Kreisstraße K 8212 ab und verläuft entlang des Flusses Zschopau zum Siedlungs- und Erholungsgebiet Am Buchenberg im Ortsteil Ringethal, zu dessen Erschließung sie dient.
Die Straße Am Buchenberg wurde beim Hochwasser 2013 stark geschädigt. Dabei kam es zu massiven Ausspülungen der Fahrbahn und der talseitigen Stützwand mit Deformationen der Schutzplanken. Die Steinsatzbefestigung der Uferböschung wurde stark gelockert, teilweise abgetragen und hinterspült. Zudem kommt es aus den anschließenden Felshangbereichen immer wieder zu Steinschlägen, so dass eine zusätzliche Gefährdung der Verkehrsteilnehmer auf diesem Straßenabschnitt im Steilhangbereich besteht.
Mit dem Ersatzneubau der Straße Am Buchenberg auf einer Länge von ca. 300 Metern wird die Verkehrsfunktion der Straße vollständig wiederhergestellt. Die künftige nutzbare Fahrbahnbreite beträgt 3,70 Meter und an zwei Ausweichstellen mindestens sechs Meter. Bautechnisch erfolgt die Böschungssicherung mittels Kopfbalken aus Stahlbeton und Gründung aus Mikrobohrpfählen. Zudem wird durch die geplanten Felssicherungsmaßnahmen, die u. a. Steinschlagschutzzäune vorsehen, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer erhöht.
Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden in der Stadt Mittweida ausgelegt und den Trägern öffentlicher Belange zeitnah zugestellt. Auslegungsort und -zeit werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.