Medieninformationen 2021
[058/2021 - 12.11.2021]
Straßenverbindung zwischen Ottendorf-Okrilla und Lomnitz kann weiter modernisiert werden
Die Landesdirektion Sachsen hat mit Planfeststellungsbeschluss vom 28. Oktober 2021 das Straßenbauvorhaben „K 9252 Ausbau der Kreisstraße zwischen Ottendorf-Okrilla und Lomnitz“ (Lomnitzer Straße) genehmigt.
„Die Modernisierung der Lomnitzer Straße zwischen Ottendorf-Okrilla und Lomnitz kann mit dem Planfeststellungsbeschluss meines Hauses nun endlich abgeschlossen werden. Denn bereits 2017 wurde der östliche Abschnitt ausgebaut,“ ordnet Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, das Vorhaben ein. „Mit dieser Maßnahme werden diverse Mängel beseitigt. Darüber hinaus wird sich der Verkehrsfluss erheblich verbessern – und damit die Gefahr von Unfällen gemindert,“ so Kraushaar weiter.
Der zweite Bauabschnitt erstreckt sich über eine Länge von rund 1,6 Kilometern vom Ortsausgang Ottendorf-Okrilla in Richtung Lomnitz bis zum Ende des bereits fertiggestellten ersten Bauabschnittes.
Der Ausbau erfolgt weitgehend bestandsnah. Die Fahrbahn wird auf sechs Meter verbreitert. Mittig der Baustrecke wird die Trasse auf ca. zweihundert Metern Länge um wenige Meter in Richtung Süden verschoben. Damit rückt sie von dem nördlich gelegenen Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Fließgewässersystem Kleine Röder und Orla“ ab. Zugleich verbessert sich die Linienführung der Straße und wenig tragfähige Nasswiesen werden umgangen.
Der aktuelle Zustand der Lomnitzer Straße wird den Anforderungen an die Verkehrssicherheit nicht gerecht. Die vorhandene Fahrbahnbreite differiert zwischen 4,80 und 5,40 Metern und unterschreitet damit die Mindestbreite von sechs Metern. Die Straßenbankette sind im schlechten Zustand oder kaum vorhanden. Es gibt keine funktionierende Straßenentwässerung. Die Fahrbahndecke weist starke Unebenheiten sowie großflächige Risse und Abplatzungen auf. An einigen Stellen haben sich Spurrinnen gebildet. Zum Teil hat sich der Oberbau abgesenkt.
Die Auslegung des Beschlusses in den von dem Vorhaben betroffenen Gemeinden wird vorbereitet. Personen, die im Planfeststellungsverfahren gegenüber der Planfeststellungsbehörde Einwendungen erhoben haben, wird der Beschluss zusätzlich direkt zugestellt.
„Die Modernisierung der Lomnitzer Straße zwischen Ottendorf-Okrilla und Lomnitz kann mit dem Planfeststellungsbeschluss meines Hauses nun endlich abgeschlossen werden. Denn bereits 2017 wurde der östliche Abschnitt ausgebaut,“ ordnet Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, das Vorhaben ein. „Mit dieser Maßnahme werden diverse Mängel beseitigt. Darüber hinaus wird sich der Verkehrsfluss erheblich verbessern – und damit die Gefahr von Unfällen gemindert,“ so Kraushaar weiter.
Der zweite Bauabschnitt erstreckt sich über eine Länge von rund 1,6 Kilometern vom Ortsausgang Ottendorf-Okrilla in Richtung Lomnitz bis zum Ende des bereits fertiggestellten ersten Bauabschnittes.
Der Ausbau erfolgt weitgehend bestandsnah. Die Fahrbahn wird auf sechs Meter verbreitert. Mittig der Baustrecke wird die Trasse auf ca. zweihundert Metern Länge um wenige Meter in Richtung Süden verschoben. Damit rückt sie von dem nördlich gelegenen Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Fließgewässersystem Kleine Röder und Orla“ ab. Zugleich verbessert sich die Linienführung der Straße und wenig tragfähige Nasswiesen werden umgangen.
Der aktuelle Zustand der Lomnitzer Straße wird den Anforderungen an die Verkehrssicherheit nicht gerecht. Die vorhandene Fahrbahnbreite differiert zwischen 4,80 und 5,40 Metern und unterschreitet damit die Mindestbreite von sechs Metern. Die Straßenbankette sind im schlechten Zustand oder kaum vorhanden. Es gibt keine funktionierende Straßenentwässerung. Die Fahrbahndecke weist starke Unebenheiten sowie großflächige Risse und Abplatzungen auf. An einigen Stellen haben sich Spurrinnen gebildet. Zum Teil hat sich der Oberbau abgesenkt.
Die Auslegung des Beschlusses in den von dem Vorhaben betroffenen Gemeinden wird vorbereitet. Personen, die im Planfeststellungsverfahren gegenüber der Planfeststellungsbehörde Einwendungen erhoben haben, wird der Beschluss zusätzlich direkt zugestellt.