Medieninformationen 2021
[057/2021 - 08.11.2021]
Landesdirektion Sachsen gibt Doppelhaushalt 2021/2022 des Landkreises Görlitz zum Vollzug frei
Mit Bescheid vom 5. November 2021 hat die Landesdirektion Sachsen die vom Kreistag des Landkreises Görlitz am 30. Juni 2021 beschlossene Doppelhaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 zum Vollzug freigegeben. Die vorgesehenen Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen konnten in der beantragten Höhe genehmigt werden.
Der Ergebnishaushalt hat im Jahr 2021 ein Volumen von 535 Millionen Euro. Im Folgejahr steigt dieses auf 557 Millionen Euro. Für Investitionen sind im Haushaltsjahr 2021 Ausgaben von insgesamt rund 49 Millionen Euro und weiteren 77 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2022 vorgesehen. In beiden Haushaltsjahren sollen die Investitionen auch über Kredite in Höhe von insgesamt 18 Millionen Euro finanziert werden.
Der Umlagesatz der Kreisumlage beträgt in beiden Haushaltsjahren 35 Prozent. Er bleibt damit gegenüber den Haushaltsjahren 2019/2020 unverändert. Mit der Kreisumlage werden die kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung der Aufgaben des Landkreises beteiligt.
Die Anforderungen zur Genehmigung der Haushaltssatzung erreicht der Landkreis Görlitz in beiden Haushaltsjahren sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt. Allerdings liegen die Planungen des Landkreises in beiden Haushaltsjahren in Bezug auf die Ausgaben höher, als Einnahmen erwartet werden. Dies ist deshalb möglich, weil der Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Anwendung des Gemeindewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie im Freistaat Sachsen vom 21. Juli 2021 Ausnahmen ermöglicht.
Bereits jetzt kann der Landkreis eine durchgängige Liquidität nur über die Inanspruchnahme von Kassenkrediten gewährleisten. Der Landkreis Görlitz ist daher weiterhin gehalten, den eingeschlagenen Konsolidierungskurs konsequent fortzusetzen und zu prüfen, ob geplante Ausgaben auch gesperrt werden könnten. Sollte sich die finanzielle Situation des Landkreises nicht deutlich verbessern, müssten zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen ergriffen werden. Dazu zählt auch eine Erhöhung der Kreisumlage. Eine entsprechende Auflage wurde dem Landkreis Görlitz im Zuge der Genehmigung der Haushaltssatzung erteilt.
Der Ergebnishaushalt hat im Jahr 2021 ein Volumen von 535 Millionen Euro. Im Folgejahr steigt dieses auf 557 Millionen Euro. Für Investitionen sind im Haushaltsjahr 2021 Ausgaben von insgesamt rund 49 Millionen Euro und weiteren 77 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2022 vorgesehen. In beiden Haushaltsjahren sollen die Investitionen auch über Kredite in Höhe von insgesamt 18 Millionen Euro finanziert werden.
Der Umlagesatz der Kreisumlage beträgt in beiden Haushaltsjahren 35 Prozent. Er bleibt damit gegenüber den Haushaltsjahren 2019/2020 unverändert. Mit der Kreisumlage werden die kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung der Aufgaben des Landkreises beteiligt.
Die Anforderungen zur Genehmigung der Haushaltssatzung erreicht der Landkreis Görlitz in beiden Haushaltsjahren sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt. Allerdings liegen die Planungen des Landkreises in beiden Haushaltsjahren in Bezug auf die Ausgaben höher, als Einnahmen erwartet werden. Dies ist deshalb möglich, weil der Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Anwendung des Gemeindewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie im Freistaat Sachsen vom 21. Juli 2021 Ausnahmen ermöglicht.
Bereits jetzt kann der Landkreis eine durchgängige Liquidität nur über die Inanspruchnahme von Kassenkrediten gewährleisten. Der Landkreis Görlitz ist daher weiterhin gehalten, den eingeschlagenen Konsolidierungskurs konsequent fortzusetzen und zu prüfen, ob geplante Ausgaben auch gesperrt werden könnten. Sollte sich die finanzielle Situation des Landkreises nicht deutlich verbessern, müssten zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen ergriffen werden. Dazu zählt auch eine Erhöhung der Kreisumlage. Eine entsprechende Auflage wurde dem Landkreis Görlitz im Zuge der Genehmigung der Haushaltssatzung erteilt.