Medieninformationen 2021
[038/2021 - 08.07.2021]
Landesdirektion Sachsen bestätigt Haushaltssatzung des Landkreises Sächsische Schweiz – Osterzgebirge für 2021 mit Auflagen
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat die vom Kreistag des Landkreises Sächsische Schweiz – Osterzgebirge am 17. Mai 2021 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 unter Auflagen bestätigt.
Der Haushaltsplan 2021 sieht im Ergebnishaushalt ein Volumen von rund 338,3 Millionen Euro vor. Für geplante Investitionen sind etwa 13,2 Millionen Euro vorgesehen, wovon rund 8,9 Millionen Euro auf Straßen- und Hochbaumaßnahmen entfallen.
Obwohl der Haushaltsausgleich in 2021 noch erreicht werden kann, ergeben sich aus der mittelfristigen Finanzplanung des Landkreises Hinweise auf eine Einschränkung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit. Dem Landkreis gelingt es nicht, Überschüsse zu erwirtschaften, um die notwendigen Eigenmittel für die Investitionen darzustellen. Er kann die Finanzierung der Investitionen nur mit Hilfe der investiven Schlüsselzuweisungen sicherstellen. Kreditaufnahmen sind dennoch weder in 2021 noch mittelfristig bis 2024 vorgesehen.
Der Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge muss durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Haushaltsausgleich auch im Finanzplanungszeitraum bis 2024 vorliegen. Diese Auflage hat die Landesdirektion Sachsen vor dem Hintergrund der eingeschränkten finanziellen Leistungsfähigkeit erteilt. Hierfür muss der Landkreis eigenverantwortlich geeignete Konsolidierungsmaßnahmen prüfen und die aktuelle Entwicklung der Kreisfinanzen im Rahmen einer Berichterstattung an die LDS übermitteln.
Der Kreisumlagesatz, mit dem die kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung der Aufgaben des Landkreises beteiligt werden, beträgt unverändert 33,9 Prozent. Er verbleibt somit auf dem Niveau der Haushaltsjahre 2019 und 2020.
Der Haushaltsplan 2021 sieht im Ergebnishaushalt ein Volumen von rund 338,3 Millionen Euro vor. Für geplante Investitionen sind etwa 13,2 Millionen Euro vorgesehen, wovon rund 8,9 Millionen Euro auf Straßen- und Hochbaumaßnahmen entfallen.
Obwohl der Haushaltsausgleich in 2021 noch erreicht werden kann, ergeben sich aus der mittelfristigen Finanzplanung des Landkreises Hinweise auf eine Einschränkung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit. Dem Landkreis gelingt es nicht, Überschüsse zu erwirtschaften, um die notwendigen Eigenmittel für die Investitionen darzustellen. Er kann die Finanzierung der Investitionen nur mit Hilfe der investiven Schlüsselzuweisungen sicherstellen. Kreditaufnahmen sind dennoch weder in 2021 noch mittelfristig bis 2024 vorgesehen.
Der Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge muss durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Haushaltsausgleich auch im Finanzplanungszeitraum bis 2024 vorliegen. Diese Auflage hat die Landesdirektion Sachsen vor dem Hintergrund der eingeschränkten finanziellen Leistungsfähigkeit erteilt. Hierfür muss der Landkreis eigenverantwortlich geeignete Konsolidierungsmaßnahmen prüfen und die aktuelle Entwicklung der Kreisfinanzen im Rahmen einer Berichterstattung an die LDS übermitteln.
Der Kreisumlagesatz, mit dem die kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung der Aufgaben des Landkreises beteiligt werden, beträgt unverändert 33,9 Prozent. Er verbleibt somit auf dem Niveau der Haushaltsjahre 2019 und 2020.