Medieninformationen 2021
[031/2021 - 02.06.2021]
Erneute Auslegung der Planunterlagen zum Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle ab Ende Juni
Die Landesdirektion Sachsen hat im Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle entschieden, eine erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchzuführen. Grund dafür sind ausschließlich die pandemiebedingten Einschränkungen während der ersten Auslegung der Planunterlagen im November und Dezember des vergangenen Jahres.
„Die Entscheidung für eine erneute öffentliche Auslegung wurde nach einer sehr gründlichen Auswertung von Rückmeldungen getroffen, die zu pandemiebedingten Einschränkungen im ersten Verfahren vorgebracht worden waren. Als Planfeststellungsbehörde wollen wir eine möglichst umfassende Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an einem Verfahren erreichen, das für die gesamte Region bedeutsam ist. Ausgelegt werden dieselben Unterlagen, die bereits während der ersten Auslegung zur allgemeinen Einsicht ausgelegen haben und im Internet aufgerufen werden konnten“, erklärt Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, zur zweiten Auslegung. „Die im Zuge der ersten Auslegung erhobenen Einwendungen bleiben selbstverständlich wirksam, niemand muss seine Einwendung erneut erheben“, so Kraushaar weiter.
Nach der ersten Auslegungsrunde haben die Landesdirektion Sachsen 3.974 Einwendungen von insgesamt 5.638 Einzelpersonen erreicht. Darüber hinaus ist am 15. Februar 2021 eine vielfach gezeichnete Online-Petition gegen den Flughafenausbau bei der Landesdirektion abgegeben worden.
Die frist- und formgerecht erhobenen Einwendungen befinden sich derzeit bereits in der Bearbeitung.
Die Planungsunterlagen zum geplanten Ausbau des Flughafens werden nun ab dem 28. Juni 2021 in den Gemeindeverwaltungen aller 17 Städte und Gemeinden, in denen sie schon im letzten Jahr ausgelegen hatten, nochmals für einen Monat (bis einschließlich 27. Juli 2021) zur Einsichtnahme bereitliegen. Nach vorheriger Terminvereinbarung unter Telefon 0341/977 3201 können sie auch in der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Raum 340, Öffnungszeiten Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, eingesehen werden.
Zusätzlich wird eine Einsichtnahme am Flughafen Leipzig/Halle, Terminal B, Konferenzraum 2 ermöglicht (Öffnungszeiten: Montag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag bis Donnerstag 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Samstag 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr). Eine vorherige Terminvereinbarung per Telefon 0341/224 1724 oder 0341/224 1159 ist erforderlich.
Darüber hinaus sind die Unterlagen im Internet auf der Homepage der Landesdirektion Sachsen sowie im UVP-Portal der Länder weiterhin abrufbar.
Details sind den in Kürze erscheinenden Bekanntmachungen der Städte und Gemeinden, in denen die Unterlagen ausgelegt werden, sowie der Landesdirektion Sachsen zu entnehmen. Neue Einwendungen können bis einschließlich 27. August 2021 wie bisher an die an der Auslegung beteiligten Städte und Gemeinden sowie an die Landesdirektion Sachsen (Landesdirektion Sachsen, 09105 Chemnitz) adressiert werden. Die genauen Anschriften der Städte und Gemeinden finden sich in den jeweiligen Bekanntmachungen.
Hintergrund:
Die Landesdirektion Sachsen führt auf Antrag der Flughafen Leipzig/Halle GmbH ein luftrechtliches Genehmigungsverfahren für die Erweiterung des Flughafens Leipzig/Halle durch.
Das beantragte Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Erweiterung des Vorfeldes 4, den Bau zusätzlicher Rollwege, Flächen für die Flugzeugenteisung, eine Schneedeponie sowie sonstige Nebenanlagen und Entwässerungsanlagen, die Ausweisung von Hochbauflächen sowie temporäre Flächen für die Baustelleneinrichtung und die Oberbodenablagerung.
Das Planfeststellungsverfahren hatte mit der Bekanntmachung vom 12. November 2020 begonnen. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 16. November 2020 bis zum 15. Dezember 2020 in den 17 Städten und Gemeinden, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird, aus. Außerdem sind die Planunterlagen seit dem 16. November 2020 auf der Internetseite der Landesdirektion zugänglich.
„Die Entscheidung für eine erneute öffentliche Auslegung wurde nach einer sehr gründlichen Auswertung von Rückmeldungen getroffen, die zu pandemiebedingten Einschränkungen im ersten Verfahren vorgebracht worden waren. Als Planfeststellungsbehörde wollen wir eine möglichst umfassende Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an einem Verfahren erreichen, das für die gesamte Region bedeutsam ist. Ausgelegt werden dieselben Unterlagen, die bereits während der ersten Auslegung zur allgemeinen Einsicht ausgelegen haben und im Internet aufgerufen werden konnten“, erklärt Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, zur zweiten Auslegung. „Die im Zuge der ersten Auslegung erhobenen Einwendungen bleiben selbstverständlich wirksam, niemand muss seine Einwendung erneut erheben“, so Kraushaar weiter.
Nach der ersten Auslegungsrunde haben die Landesdirektion Sachsen 3.974 Einwendungen von insgesamt 5.638 Einzelpersonen erreicht. Darüber hinaus ist am 15. Februar 2021 eine vielfach gezeichnete Online-Petition gegen den Flughafenausbau bei der Landesdirektion abgegeben worden.
Die frist- und formgerecht erhobenen Einwendungen befinden sich derzeit bereits in der Bearbeitung.
Die Planungsunterlagen zum geplanten Ausbau des Flughafens werden nun ab dem 28. Juni 2021 in den Gemeindeverwaltungen aller 17 Städte und Gemeinden, in denen sie schon im letzten Jahr ausgelegen hatten, nochmals für einen Monat (bis einschließlich 27. Juli 2021) zur Einsichtnahme bereitliegen. Nach vorheriger Terminvereinbarung unter Telefon 0341/977 3201 können sie auch in der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Raum 340, Öffnungszeiten Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, eingesehen werden.
Zusätzlich wird eine Einsichtnahme am Flughafen Leipzig/Halle, Terminal B, Konferenzraum 2 ermöglicht (Öffnungszeiten: Montag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag bis Donnerstag 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Samstag 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr). Eine vorherige Terminvereinbarung per Telefon 0341/224 1724 oder 0341/224 1159 ist erforderlich.
Darüber hinaus sind die Unterlagen im Internet auf der Homepage der Landesdirektion Sachsen sowie im UVP-Portal der Länder weiterhin abrufbar.
Details sind den in Kürze erscheinenden Bekanntmachungen der Städte und Gemeinden, in denen die Unterlagen ausgelegt werden, sowie der Landesdirektion Sachsen zu entnehmen. Neue Einwendungen können bis einschließlich 27. August 2021 wie bisher an die an der Auslegung beteiligten Städte und Gemeinden sowie an die Landesdirektion Sachsen (Landesdirektion Sachsen, 09105 Chemnitz) adressiert werden. Die genauen Anschriften der Städte und Gemeinden finden sich in den jeweiligen Bekanntmachungen.
Hintergrund:
Die Landesdirektion Sachsen führt auf Antrag der Flughafen Leipzig/Halle GmbH ein luftrechtliches Genehmigungsverfahren für die Erweiterung des Flughafens Leipzig/Halle durch.
Das beantragte Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Erweiterung des Vorfeldes 4, den Bau zusätzlicher Rollwege, Flächen für die Flugzeugenteisung, eine Schneedeponie sowie sonstige Nebenanlagen und Entwässerungsanlagen, die Ausweisung von Hochbauflächen sowie temporäre Flächen für die Baustelleneinrichtung und die Oberbodenablagerung.
Das Planfeststellungsverfahren hatte mit der Bekanntmachung vom 12. November 2020 begonnen. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 16. November 2020 bis zum 15. Dezember 2020 in den 17 Städten und Gemeinden, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird, aus. Außerdem sind die Planunterlagen seit dem 16. November 2020 auf der Internetseite der Landesdirektion zugänglich.