Medieninformationen 2021
[016/2021 - 25.03.2021]
Landesdirektion Sachsen gibt Doppelhaushalt des Landkreises Zwickau für 2021 und 2022 zum Vollzug frei
Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 23. März 2021 den vom Kreistag des Landkreises Zwickau am 2. Dezember 2020 beschlossenen Doppelhaushalt für die Jahre 2021 und 2022 genehmigt. Der Haushaltsplan 2021 hat ein Volumen von rund 432,7 Mio. Euro. Im Jahr 2022 sind es etwa 417,9 Mio. Euro.
Investitionen sind im Jahr 2021 in Höhe von circa 21,2 Mio. Euro vorgesehen, wovon rund 8,7 Mio. Euro auf Baumaßnahmen an Kreisstraßen und 4,9 Mio. Euro auf Bauvorhaben an Schulen entfallen. Im Haushaltsjahr 2022 soll in Höhe von rund 16,3 Mio. Euro investiert werden, auch davon ein Großteil in den Straßen- und Schulbau.
2021 und 2022 kann der Landkreis Zwickau den Haushaltsausgleich erreichen. Für die mittelfristige Finanzplanung des Landkreises, welche die Jahre 2023 bis 2025 betrifft, ergeben sich allerdings Hinweise auf eine Einschränkung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit. Bei der Beschaffung der Eigenmittel für dringend notwendige Investitionen ist der Landkreis gezwungen, Kredite in Höhe von 8,1 Mio. Euro in 2021 und in Höhe von 7,1 Mio. Euro im Folgejahr aufzunehmen.
Trotz der Kredite wird die Liquiditätsreserve des Landkreises bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes 2025 vollständig aufgebraucht sein. Die vorgesehenen Kreditaufnahmen wurden von der Landesdirektion Sachsen daher unter Auflagen genehmigt. Insbesondere muss vom Landkreis Zwickau sichergestellt werden, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Haushaltsausgleich auch im Planungszeitraum 2023 bis 2025 vorliegen. Er muss dabei eigenverantwortlich geeignete Konsolidierungsmaßnahmen prüfen. Im Rahmen der halbjährlichen Berichterstattung ist durch den Landkreis ebenfalls die aktuelle Entwicklung der Kreisfinanzen darzulegen.
Der Umlagesatz für die Kreisumlage beträgt für beide Haushaltsjahre 32,38 Prozent. Er bleibt damit auf dem Niveau von 2020. Mit der Kreisumlage werden die kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung der Aufgaben des Landkreises beteiligt.
Investitionen sind im Jahr 2021 in Höhe von circa 21,2 Mio. Euro vorgesehen, wovon rund 8,7 Mio. Euro auf Baumaßnahmen an Kreisstraßen und 4,9 Mio. Euro auf Bauvorhaben an Schulen entfallen. Im Haushaltsjahr 2022 soll in Höhe von rund 16,3 Mio. Euro investiert werden, auch davon ein Großteil in den Straßen- und Schulbau.
2021 und 2022 kann der Landkreis Zwickau den Haushaltsausgleich erreichen. Für die mittelfristige Finanzplanung des Landkreises, welche die Jahre 2023 bis 2025 betrifft, ergeben sich allerdings Hinweise auf eine Einschränkung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit. Bei der Beschaffung der Eigenmittel für dringend notwendige Investitionen ist der Landkreis gezwungen, Kredite in Höhe von 8,1 Mio. Euro in 2021 und in Höhe von 7,1 Mio. Euro im Folgejahr aufzunehmen.
Trotz der Kredite wird die Liquiditätsreserve des Landkreises bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes 2025 vollständig aufgebraucht sein. Die vorgesehenen Kreditaufnahmen wurden von der Landesdirektion Sachsen daher unter Auflagen genehmigt. Insbesondere muss vom Landkreis Zwickau sichergestellt werden, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Haushaltsausgleich auch im Planungszeitraum 2023 bis 2025 vorliegen. Er muss dabei eigenverantwortlich geeignete Konsolidierungsmaßnahmen prüfen. Im Rahmen der halbjährlichen Berichterstattung ist durch den Landkreis ebenfalls die aktuelle Entwicklung der Kreisfinanzen darzulegen.
Der Umlagesatz für die Kreisumlage beträgt für beide Haushaltsjahre 32,38 Prozent. Er bleibt damit auf dem Niveau von 2020. Mit der Kreisumlage werden die kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung der Aufgaben des Landkreises beteiligt.