Medieninformationen 2021
[014/2021 - 09.03.2021]
Landesdirektion Sachsen genehmigt Doppelhaushalt des Erzgebirgskreises für die Jahre 2021 und 2022
Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 8. März 2021 den Doppelhaushalt des Erzgebirgskreises für die Jahre 2021 und 2022 bestätigt. Der Haushaltsplan sieht 2021 ein Volumen von ca. 473,7 Mio. Euro vor. Im Jahr 2022 sind es aufgrund des geplanten Breitbandausbaus im Erzgebirgskreis sogar rund 646,5 Mio. Euro.
Genehmigt wurden auch die vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von acht Mio. Euro in 2021 und zwölf Mio. Euro in 2022. Diese werden unter anderem auch für Investitionsausgaben benötigt, die mit ca. 27 Mio. Euro (2021) bzw. 28,9 Mio. Euro (2022) eingeplant sind. Der überwiegende Teil dieser Mittel fließt in Bauinvestitionen an Schulen sowie in den Kreisstraßenbau.
Der Umlagesatz für die Kreisumlage, mit dem der Erzgebirgskreis die kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung der Ausgaben beteiligt, beträgt für beide Haushaltsjahre 28,7 Prozent. Er bleibt damit auf dem niedrigen Niveau von 2020.
Der Doppelhaushalt des Erzgebirgskreises ist sowohl für 2021 als auch für 2022 ausgeglichen. Entsprechend der mittelfristigen Finanzplanung kann dies auch weitergehend im aktuellen Finanzplanungszeitraum bis 2025 erreicht werden. Obwohl der Zahlungsmittelbestand im aktuellen Doppelhaushalt stark beansprucht wird, verfügt der Landkreis im aktuellen Planungszeitraum bis 2025 über ausreichend liquide Mittel und kann somit seine dauernde Leistungsfähigkeit gewährleisten.
Der finanzielle Handlungsspielraum, der neben einer günstigen Entwicklung der finanziellen Rahmenbedingungen vor allem das Ergebnis der bisherigen Konsolidierungsanstrengungen des Landkreises war, wird dem Erzgebirgskreis auch künftig zur Verfügung stehen. Dies setzt jedoch voraus, dass weiterhin eine Haushaltspolitik mit Augenmaß betrieben wird, die ein langfristig tragfähiges Fundament für die landkreiseigene Haushaltswirtschaft sichert.
Genehmigt wurden auch die vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von acht Mio. Euro in 2021 und zwölf Mio. Euro in 2022. Diese werden unter anderem auch für Investitionsausgaben benötigt, die mit ca. 27 Mio. Euro (2021) bzw. 28,9 Mio. Euro (2022) eingeplant sind. Der überwiegende Teil dieser Mittel fließt in Bauinvestitionen an Schulen sowie in den Kreisstraßenbau.
Der Umlagesatz für die Kreisumlage, mit dem der Erzgebirgskreis die kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung der Ausgaben beteiligt, beträgt für beide Haushaltsjahre 28,7 Prozent. Er bleibt damit auf dem niedrigen Niveau von 2020.
Der Doppelhaushalt des Erzgebirgskreises ist sowohl für 2021 als auch für 2022 ausgeglichen. Entsprechend der mittelfristigen Finanzplanung kann dies auch weitergehend im aktuellen Finanzplanungszeitraum bis 2025 erreicht werden. Obwohl der Zahlungsmittelbestand im aktuellen Doppelhaushalt stark beansprucht wird, verfügt der Landkreis im aktuellen Planungszeitraum bis 2025 über ausreichend liquide Mittel und kann somit seine dauernde Leistungsfähigkeit gewährleisten.
Der finanzielle Handlungsspielraum, der neben einer günstigen Entwicklung der finanziellen Rahmenbedingungen vor allem das Ergebnis der bisherigen Konsolidierungsanstrengungen des Landkreises war, wird dem Erzgebirgskreis auch künftig zur Verfügung stehen. Dies setzt jedoch voraus, dass weiterhin eine Haushaltspolitik mit Augenmaß betrieben wird, die ein langfristig tragfähiges Fundament für die landkreiseigene Haushaltswirtschaft sichert.