Medieninformationen 2021
[013/2021 - 19.02.2021]
Landesdirektion Sachsen bestätigt Doppelhaushalt 2021/2022 des Landkreises Leipzig
Landkreis kann investierten und Kredite in Höhe von rund 7 Millionen Euro aufnehmen
Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 18. Februar 2021 den Doppelhaushalt des Landkreises Leipzig bestätigt. Zugleich wurde die vorgesehene Kreditaufnahme in Höhe von 4.070.000 Euro in 2021 und in Höhe von 2.977.000 Euro in 2022 unter Auflagen genehmigt.
Der Haushaltsplan 2021 hat im Ergebnishaushalt ein Volumen von ca. 432 Millionen Euro - im Jahr 2022 sind es rd. 438 Millionen Euro. Investive Auszahlungen sind im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von ca. 13,7 Millionen Euro vorgesehen. Davon entfällt ein Betrag in Höhe von rd. 7,1 Millionen Euro auf Baumaßnahmen an Kreisstraßen. Für das Haushaltsjahr 2022 sind investive Auszahlungen in Höhe von rund 14 Millionen Euro veranschlagt. Auch davon fließt ein Großteil der Mittel in den Straßenbau.
Der Umlagesatz für die Kreisumlage beträgt für beide Haushaltsjahre 33,69 Prozent. Er bleibt damit auf dem Niveau von 2020. Mit der Kreisumlage werden die kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung der Aufgaben des Landkreises beteiligt.
Der Landkreises Leipzig kann in den Jahren 2021 und 2022 den Haushaltsausgleich erreichen. Dabei ergeben sich aus der mittelfristigen Finanzplanung des Landkreises – diese betrifft die Jahre 2023 bis 2025 – Hinweise auf eine Einschränkung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit.
Für die Beschaffung der Eigenmittel von geförderten Investitionen ist der Landkreis gezwungen, Kredite aufzunehmen.
Im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung (2023-2025) beabsichtigt der Landkreis aktuell keine weiteren Kreditaufnahmen. Dies hat allerdings zur Folge, dass die Liquiditätsreserve bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes im Jahr 2025 vollständig aufgebraucht sein wird.
Vor diesem Hintergrund hat die Landesdirektion Sachsen die Genehmigung der Kreditaufnahmen mit Auflagen versehen: Der Landkreis Leipzig hat sicherzustellen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Haushaltsausgleich auch im Finanzplanungszeitraum (2023-2025) vorliegen. Insbesondere muss er dabei die weitere Erfüllung seiner freiwilligen Aufgaben einer kritischen Prüfung unterziehen. Im Rahmen der vierteljährlichen Berichterstattung hat der Landkreis die aktuelle Entwicklung der Kreisfinanzen darzulegen.
Der Haushaltsplan 2021 hat im Ergebnishaushalt ein Volumen von ca. 432 Millionen Euro - im Jahr 2022 sind es rd. 438 Millionen Euro. Investive Auszahlungen sind im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von ca. 13,7 Millionen Euro vorgesehen. Davon entfällt ein Betrag in Höhe von rd. 7,1 Millionen Euro auf Baumaßnahmen an Kreisstraßen. Für das Haushaltsjahr 2022 sind investive Auszahlungen in Höhe von rund 14 Millionen Euro veranschlagt. Auch davon fließt ein Großteil der Mittel in den Straßenbau.
Der Umlagesatz für die Kreisumlage beträgt für beide Haushaltsjahre 33,69 Prozent. Er bleibt damit auf dem Niveau von 2020. Mit der Kreisumlage werden die kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung der Aufgaben des Landkreises beteiligt.
Der Landkreises Leipzig kann in den Jahren 2021 und 2022 den Haushaltsausgleich erreichen. Dabei ergeben sich aus der mittelfristigen Finanzplanung des Landkreises – diese betrifft die Jahre 2023 bis 2025 – Hinweise auf eine Einschränkung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit.
Für die Beschaffung der Eigenmittel von geförderten Investitionen ist der Landkreis gezwungen, Kredite aufzunehmen.
Im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung (2023-2025) beabsichtigt der Landkreis aktuell keine weiteren Kreditaufnahmen. Dies hat allerdings zur Folge, dass die Liquiditätsreserve bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes im Jahr 2025 vollständig aufgebraucht sein wird.
Vor diesem Hintergrund hat die Landesdirektion Sachsen die Genehmigung der Kreditaufnahmen mit Auflagen versehen: Der Landkreis Leipzig hat sicherzustellen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Haushaltsausgleich auch im Finanzplanungszeitraum (2023-2025) vorliegen. Insbesondere muss er dabei die weitere Erfüllung seiner freiwilligen Aufgaben einer kritischen Prüfung unterziehen. Im Rahmen der vierteljährlichen Berichterstattung hat der Landkreis die aktuelle Entwicklung der Kreisfinanzen darzulegen.