Medieninformationen 2020
[89/2020 - 17.12.2020]
Corona: Landesdirektion Sachsen flexibilisiert Arbeitszeitrahmen für die unmittelbare Bekämpfung der Pandemiefolgen
Die Landesdirektion Sachsen hat heute eine Allgemeinverfügung nach dem Arbeitszeitgesetz erlassen, um Ausnahmen von Arbeitszeitregelungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie zu ermöglichen.
„Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen. Mit dieser Allgemeinverfügung werden die geltenden Arbeitszeitregelungen flexibilisiert und erweitert, damit die Corona-Pandemie bewältigt werden kann“, wertet die Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, Frau Regina Kraushaar, diesen Schritt. „Allerdings ist auch klar: Die physischen und psychischen Belastungen der Beschäftigten, die an vorderster Front jeden Tag alles geben, damit der Kampf gegen die Pandemie gelingt, sind enorm. Deshalb ist festgelegt, dass die jetzt geleisteten Mehrstunden innerhalb des nächsten halben Jahres auf die normale tägliche Arbeitszeit von acht Stunden ausgeglichen werden müssen“ stellt Kraushaar klar.
Neben einigen Ausnahmen vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit - zum Beispiel für Corona-Testzentren oder bei der Produktion von Schutzausrüstungen - werden bis zum 31. März 2021 Arbeitszeiten von zwölf Stunden am Tag in bestimmten Bereichen, wie Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, ermöglicht.
So ist es nun zum Beispiel in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern beim Ausfall von Pflegekräften oder Ärzten möglich, selbigen für einen kurzen Zeitraum durch längere Schichten beim verfügbaren Personal zu kompensieren.
„Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen. Mit dieser Allgemeinverfügung werden die geltenden Arbeitszeitregelungen flexibilisiert und erweitert, damit die Corona-Pandemie bewältigt werden kann“, wertet die Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, Frau Regina Kraushaar, diesen Schritt. „Allerdings ist auch klar: Die physischen und psychischen Belastungen der Beschäftigten, die an vorderster Front jeden Tag alles geben, damit der Kampf gegen die Pandemie gelingt, sind enorm. Deshalb ist festgelegt, dass die jetzt geleisteten Mehrstunden innerhalb des nächsten halben Jahres auf die normale tägliche Arbeitszeit von acht Stunden ausgeglichen werden müssen“ stellt Kraushaar klar.
Neben einigen Ausnahmen vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit - zum Beispiel für Corona-Testzentren oder bei der Produktion von Schutzausrüstungen - werden bis zum 31. März 2021 Arbeitszeiten von zwölf Stunden am Tag in bestimmten Bereichen, wie Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, ermöglicht.
So ist es nun zum Beispiel in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern beim Ausfall von Pflegekräften oder Ärzten möglich, selbigen für einen kurzen Zeitraum durch längere Schichten beim verfügbaren Personal zu kompensieren.