Medieninformationen 2009 [LDD]
[73/2009 - 31.08.2009]
Pipeline kann durch Sachsen wachsen
Landesdirektion Dresden schließt Planfeststellung zum nordsächsischen Teilabschnitt der OPAL-Erdgasfernleitung ab
Mit Bescheid vom 27.08.2009 hat die Landesdirektion Dresden gegenüber der WINGAS GmbH und Co. KG als Vorhabensträgerin den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau eines ca. 51,6 Kilometer langen Teilabschnitts der Ergasfernleitung OPAL (Ostsee-Pipeline-Anbindungs-Leitung) erlassen.
Der Beginn dieses Abschnittes der Erdgastrasse im Freistaat Sachsen liegt in der Gemeinde Weißig a. Raschütz unmittelbar an der Grenze zu Brandenburg. Die Pipeline geht mit Verlassen des Gebietes der Stadt Wilsdruff in den Zuständigkeitsbereich der Landesdirektion Chemnitz über.
Die Gesamtlänge der Trasse soll 480 Kilometer betragen. Sie führt von Greifswald an der Ostsee bis nach Olbernhau an der tschechischen Grenze und wird Erdgas der in Greifswald anlandenden Offshore-Leitung "Nordstream" aufnehmen und weitertransportieren. Die Pipeline hat einen Durchmesser von 1,40 Meter und wird für einen maximalen Betriebsdruck von 100 bar ausgelegt. Die Transportkapazität beträgt rund 36 Mrd. Kubikmeter Erdgas pro Jahr. In Olbernhau wird die OPAL in die STEGAL (Sachsen-Thüringen-Erdgas-Leitung) und in das tschechische Erdgastransportnetz über eine weitere Anbindungsleitung eingebunden. Im Direktionsbezirk Dresden sind weiterhin insgesamt drei Absperrstationen geplant.
Die Leitung soll zusätzliches Erdgas nach Deutschland, nach Nordwest- sowie nach Südeuropa transportieren. Die Trasse durchquert im Direktionsbezirk Dresden das Gebiet von insgesamt elf Städten und Gemeinden. Südlich der Gemeinde Brockwitz kreuzt die Gasleitung die Elbe. Beim Bau wird die Elbe in offener Bauweise überwunden.
Die Trasse berührt insgesamt zehn Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutzgebiete, für die erhebliche Beeinträchtigungen durch die Gasleitung jedoch nicht zu befürchten sind. Eine Vielzahl landschaftspflegerischer Maßnahmen unterstützt die Umweltverträglichkeit des Vorhabens. Das Spektrum reicht von Baumpflanzungen, der Einrichtung von Streuobstwiesen bis hin zur Anlage von Kleingewässern und der Offenlegung bisher geschlossener Gräben.
Nach Verlegung der Gasleitung wird der Trassenkorridor durch die Vorhabensträgerin wieder soweit wie möglich in den ursprünglichen Zustand versetzt. Die künftige landwirtschaftliche Nutzung wird lediglich in einem sechs Meter breiten Sicherheitsstreifen eingeschränkt; dort dürfen für die Dauer des Leitungsbetriebes keine tief wurzelnden Bäume gepflanzt werden.
Die öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird in den betroffenen Gemeinden erfolgen und rechtzeitig vorher ortsüblich bekannt gemacht.