Medieninformationen 2020
[075/2020 - 19.10.2020]
Hochwasserschäden im Dresdner Osten können behoben werden
Landesdirektion Sachsen genehmigt Ausbau und Sanierung der Berthold-Haupt-Straße
Die Landesdirektion Sachsen hat der Stadt Dresden die Genehmigung zur Sanierung und zum Ausbau der Berthold-Haupt-Straße im Abschnitt zwischen der Straße „Am Alten Elbarm“ und der August-Röckel-Straße erteilt. Mit dem Planfeststellungsbeschluss ist die Voraussetzung geschaffen, dass die Stadt die Hochwasserschäden aus dem Jahr 2013 beseitigen kann.
Neben der grundhaften Erneuerung der Straße und der Gleisanlagen baut die Stadt die Straßenbahnhaltestellen Heckenweg und Meußlitzer Straße barrierefrei um. Des Weiteren werden die Gehwege zwischen Ulmenstraße und Meußlitzer Straße saniert.
Die Brücke über den Lockwitzbach muss wegen des Umfangs der bestehenden Schäden abgerissen werden. Sie wird in gleicher Länge und mit annähernd gleicher lichten Weite neu errichtet. Anstelle des derzeitigen Gewölbequerschnittes erhält der Neubau einen Rechteckquerschnitt. Die sogenannte wirksame lichte Abflussfläche erhöht sich um rund 60 Prozent. Auf diese Weise kann die Brücke im Hochwasserfall mehr Wasser durchlassen. Vor dem Abriss der alten Brücke wird für Fußgänger eine Interimsbrücke gebaut.
Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden in der Landeshauptstadt Dresden vom 2. November bis zum 16. November 2020 öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus werden die Unterlagen ab dem 2. November 2020 auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen bereitgestellt. Diese finden sich im Bekanntmachungsportal, Rubrik Infrastruktur unter der Adresse http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung.
Anlage: Übersichtslageplan
Neben der grundhaften Erneuerung der Straße und der Gleisanlagen baut die Stadt die Straßenbahnhaltestellen Heckenweg und Meußlitzer Straße barrierefrei um. Des Weiteren werden die Gehwege zwischen Ulmenstraße und Meußlitzer Straße saniert.
Die Brücke über den Lockwitzbach muss wegen des Umfangs der bestehenden Schäden abgerissen werden. Sie wird in gleicher Länge und mit annähernd gleicher lichten Weite neu errichtet. Anstelle des derzeitigen Gewölbequerschnittes erhält der Neubau einen Rechteckquerschnitt. Die sogenannte wirksame lichte Abflussfläche erhöht sich um rund 60 Prozent. Auf diese Weise kann die Brücke im Hochwasserfall mehr Wasser durchlassen. Vor dem Abriss der alten Brücke wird für Fußgänger eine Interimsbrücke gebaut.
Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden in der Landeshauptstadt Dresden vom 2. November bis zum 16. November 2020 öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus werden die Unterlagen ab dem 2. November 2020 auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen bereitgestellt. Diese finden sich im Bekanntmachungsportal, Rubrik Infrastruktur unter der Adresse http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung.
Anlage: Übersichtslageplan