Medieninformationen 2020
[060/2020 - 11.08.2020]
Sächsische Corona-Hilfe: Antragsfrist für Unterbringungszuschuss an Grenzpendler läuft am 31. August 2020 aus
Präsidentin der Landesdirektion Sachsen zieht positives Fazit des Förderprogramms
Noch bis zum 31. August 2020 können Arbeitgeber von tschechischen und polnischen Berufspendlern nach Sachsen rückwirkend für den Zeitraum vom 26. März bis zum 31. Mai 2020 Soforthilfen bei der Landesdirektion Sachsen beantragen.
Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, ordnet die bisher ausgereichten Unterstützungsleistungen ein: „Ich freue mich sehr, dass wir mit dem Hilfsprogramm des Freistaates Sachsen, das für Einpendlerinnen und Einpendler aufgelegt wurde, unbürokratisch und vor allem schnell helfen konnten. Denn es war außerordentlich wichtig, die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in so wichtigen Bereichen wie der Pflege oder der kritischen Infrastruktur während des Lockdowns weiterhin sicherzustellen. Bisher wurden Unterbringungszuschüsse in Höhe von 2.135.260,00 Euro für insgesamt 1.471 Berufspendler ausgezahlt. Bislang wurden 918 Pendlerinnen und Pendler aus Polen und 553 aus Tschechien unterstützt.“
Der Zuschuss in Höhe von 40 Euro pro Nacht wird für Beschäftigte gezahlt, die im medizinischen Bereich oder in der Pflege sowie in Einrichtungen und Betrieben arbeiten, die der Sicherstellung der öffentlichen Ordnung sowie der öffentlichen Infrastruktur oder der Versorgung der Bevölkerung dienen. Dazu gehören die Landwirt- und die Ernährungswirtschaft, der Lebensmittelhandel sowie die Logistik zur Sicherstellung des täglichen Bedarfs. Enge Familienangehörige, wie Ehepartner und Kinder werden mit 20 Euro pro Übernachtung unterstützt.
Ziel war es, den Beschäftigten dieser Branchen eine Unterkunft in Sachsen zu ermöglichen und deren Arbeitgeber dabei finanziell zu unterstützen.
Bereits seit Ende März 2020 hatte die Landesdirektion Sachsen die Gelder aus dem Programm der Soforthilfen für Einpendlerinnen und Einpendler aus Polen und Tschechien ausgereicht. Da die restriktiven Einreisebeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie in Polen und Tschechien aufgehoben wurden, ist die Förderung zum 31. Mai 2020 ausgelaufen. Eine rückwirkende Antragstellung zur Gewährung eines Unterbringungszuschusses für die Zeit vom 26. März bis zum 31. Mai 2020 ist noch bis Ende August möglich.
Die Anträge für den Zuschuss sind durch die jeweiligen Arbeitgeber der Berufspendler bei der Landesdirektion Sachsen zu stellen. Die entsprechenden Formulare stehen auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen in deutscher, tschechischer und polnischer Sprache zur Verfügung.
Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, ordnet die bisher ausgereichten Unterstützungsleistungen ein: „Ich freue mich sehr, dass wir mit dem Hilfsprogramm des Freistaates Sachsen, das für Einpendlerinnen und Einpendler aufgelegt wurde, unbürokratisch und vor allem schnell helfen konnten. Denn es war außerordentlich wichtig, die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in so wichtigen Bereichen wie der Pflege oder der kritischen Infrastruktur während des Lockdowns weiterhin sicherzustellen. Bisher wurden Unterbringungszuschüsse in Höhe von 2.135.260,00 Euro für insgesamt 1.471 Berufspendler ausgezahlt. Bislang wurden 918 Pendlerinnen und Pendler aus Polen und 553 aus Tschechien unterstützt.“
Der Zuschuss in Höhe von 40 Euro pro Nacht wird für Beschäftigte gezahlt, die im medizinischen Bereich oder in der Pflege sowie in Einrichtungen und Betrieben arbeiten, die der Sicherstellung der öffentlichen Ordnung sowie der öffentlichen Infrastruktur oder der Versorgung der Bevölkerung dienen. Dazu gehören die Landwirt- und die Ernährungswirtschaft, der Lebensmittelhandel sowie die Logistik zur Sicherstellung des täglichen Bedarfs. Enge Familienangehörige, wie Ehepartner und Kinder werden mit 20 Euro pro Übernachtung unterstützt.
Ziel war es, den Beschäftigten dieser Branchen eine Unterkunft in Sachsen zu ermöglichen und deren Arbeitgeber dabei finanziell zu unterstützen.
Bereits seit Ende März 2020 hatte die Landesdirektion Sachsen die Gelder aus dem Programm der Soforthilfen für Einpendlerinnen und Einpendler aus Polen und Tschechien ausgereicht. Da die restriktiven Einreisebeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie in Polen und Tschechien aufgehoben wurden, ist die Förderung zum 31. Mai 2020 ausgelaufen. Eine rückwirkende Antragstellung zur Gewährung eines Unterbringungszuschusses für die Zeit vom 26. März bis zum 31. Mai 2020 ist noch bis Ende August möglich.
Die Anträge für den Zuschuss sind durch die jeweiligen Arbeitgeber der Berufspendler bei der Landesdirektion Sachsen zu stellen. Die entsprechenden Formulare stehen auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen in deutscher, tschechischer und polnischer Sprache zur Verfügung.