Medieninformationen 2020
[044/2020 - 30.06.2020]
Verschlissene Autobahnbrücke bei Grimma kann erneuert werden
Ersatzneubau wird nur noch vier Pfeiler und eine größere Spannbreite haben
Die Landesdirektion Sachsen hat gegenüber der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) einen Planfeststellungsbeschluss zum Ersatzneubau der Autobahnbrücke über die Vereinigte Mulde bei Grimma im Zuge der Autobahn 14 erlassen. Die bestehende Autobahnbrücke über die Vereinigte Mulde bei Grimma soll durch einen Neubau ersetzt werden. Das 1970 errichtete Bauwerk ist verschlissen und dem nach 1990 angestiegenen LKW-Verkehr nicht mehr gewachsen.
„Mit dem Ersatzneubau der A14-Muldebrücke bei Grimma wird ein wichtiger Teil der Infrastruktur in Sachsen zukunftsfest gemacht“ ordnet Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, das Vorhaben ein. „Das bedeutet konkret, dass mit einer leistungsfähigen Verkehrsverbindung zwischen Leipzig und Dresden die Entwicklungschancen der sächsischen Wirtschaft im Freistaat verbessert werden. Zugleich ist dieser Straßenabschnitt auch eine Schwerpunktlinie europäischer Verkehrsverbindungen.“
Als Ersatzneubau wird eine Stahlbetonbrücke errichtet. Das äußere Erscheinungsbild wird dem des Bestandsbauwerkes ähneln, allerdings wird die Anzahl der im Muldetal erforderlichen Stützen von fünf auf vier Pfeiler reduziert. Die beiden neuen Uferpfeiler stehen zukünftig außerhalb des Mittelwasserbereiches der Vereinigten Mulde. Der Abstand der Pfeiler im Brückenfeld, das die Mulde überspannt, wird von 72 Meter auf 106 Meter erhöht. Damit wird neben einer Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit auch eine Verbesserung des Hochwasserabflusses der Mulde erreicht.
Die voraussichtliche Bauzeit beträgt fünfzig Monate. Die Verkehrsführung auf der A 14 wird während der gesamten Bauzeit vierstreifig gewährleistet. Dazu soll in der ersten Bauphase der neue Überbau auf Behelfsunterbauten südlich neben dem weiter für den Verkehr genutzten Bestandsbauwerk errichtet werden. Nach dem Abbruch des Bestandsbauwerks wird dieser Brückenteil dann in seine endgültige Lage verschoben.
Der Planfeststellungsbeschluss wird in der Stadt Grimma öffentlich ausgelegt, auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen veröffentlicht und allen Verfahrensbeteiligten zugestellt. Die öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird von der Stadt Grimma ortsüblich bekanntgemacht.
„Mit dem Ersatzneubau der A14-Muldebrücke bei Grimma wird ein wichtiger Teil der Infrastruktur in Sachsen zukunftsfest gemacht“ ordnet Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, das Vorhaben ein. „Das bedeutet konkret, dass mit einer leistungsfähigen Verkehrsverbindung zwischen Leipzig und Dresden die Entwicklungschancen der sächsischen Wirtschaft im Freistaat verbessert werden. Zugleich ist dieser Straßenabschnitt auch eine Schwerpunktlinie europäischer Verkehrsverbindungen.“
Als Ersatzneubau wird eine Stahlbetonbrücke errichtet. Das äußere Erscheinungsbild wird dem des Bestandsbauwerkes ähneln, allerdings wird die Anzahl der im Muldetal erforderlichen Stützen von fünf auf vier Pfeiler reduziert. Die beiden neuen Uferpfeiler stehen zukünftig außerhalb des Mittelwasserbereiches der Vereinigten Mulde. Der Abstand der Pfeiler im Brückenfeld, das die Mulde überspannt, wird von 72 Meter auf 106 Meter erhöht. Damit wird neben einer Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit auch eine Verbesserung des Hochwasserabflusses der Mulde erreicht.
Die voraussichtliche Bauzeit beträgt fünfzig Monate. Die Verkehrsführung auf der A 14 wird während der gesamten Bauzeit vierstreifig gewährleistet. Dazu soll in der ersten Bauphase der neue Überbau auf Behelfsunterbauten südlich neben dem weiter für den Verkehr genutzten Bestandsbauwerk errichtet werden. Nach dem Abbruch des Bestandsbauwerks wird dieser Brückenteil dann in seine endgültige Lage verschoben.
Der Planfeststellungsbeschluss wird in der Stadt Grimma öffentlich ausgelegt, auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen veröffentlicht und allen Verfahrensbeteiligten zugestellt. Die öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird von der Stadt Grimma ortsüblich bekanntgemacht.