Medieninformationen 2020
[035/2020 - 19.05.2020]
Leipziger OB-Wahl ist gültig
Landesdirektion Sachsen schließt Wahlprüfung der Oberbürgermeisterwahl der Stadt Leipzig ab
Die Landesdirektion Sachsen hat die Oberbürgermeisterwahl der Stadt Leipzig vom 1. März 2020 – der erste Wahlgang fand am 2. Februar 2020 statt - für gültig erklärt. Dies wurde der Stadt mit einem positiven Wahlprüfungsbescheid vom 19. Mai 2020 bescheinigt. Der Amtsinhaber Burkhard Jung kann damit nun offiziell seine dritte Amtszeit als Stadtoberhaupt antreten.
Im Rahmen der Wahlprüfung hat die Landesdirektion Sachsen die Wahlunterlagen am 18. Februar und – wegen der Corona-Pandemie mit Verzögerung - am 6. Mai 2020 begutachtet. Dabei konnten keine relevanten Verstöße gegen die Wahlgrundsätze festgestellt werden.
Des Weiteren hat die Landesdirektion Sachsen über die zwölf eingegangenen Wahleinsprüche entschieden. Alle Einsprüche waren entweder als unzulässig oder als unbegründet zurückzuweisen.
Im Rahmen der Wahlprüfung hat die Landesdirektion Sachsen die Wahlunterlagen am 18. Februar und – wegen der Corona-Pandemie mit Verzögerung - am 6. Mai 2020 begutachtet. Dabei konnten keine relevanten Verstöße gegen die Wahlgrundsätze festgestellt werden.
Des Weiteren hat die Landesdirektion Sachsen über die zwölf eingegangenen Wahleinsprüche entschieden. Alle Einsprüche waren entweder als unzulässig oder als unbegründet zurückzuweisen.