Medieninformationen 2020
[029/2020 - 24.04.2020]
Coronahilfe für von Kurzarbeit betroffene Ausbildungsbetriebe startet
Zuschuss zur Ausbildungsvergütung kann jetzt bei der Landesdirektion Sachsen beantragt werden
Die von der Corona-Krise betroffenen Ausbildungsbetriebe in Sachsen werden mit einem Zuschuss zur Ausbildungsvergütung unterstützt. Eine entsprechende Förderrichtlinie des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums hat das sächsische Kabinett am 21. April 2020 verabschiedet. Es werden Ausbildungsbetriebe unterstützt, die von Kurzarbeit während der Corona-Krise betroffen sind und nicht mehr als 250 Mitarbeiter haben.
„Auch für die jungen Menschen in Ausbildung brauchen wir eine zielgenaue Unterstützung, die mit der Richtlinie jetzt auf den Weg gebracht ist. Jede und jeder, der im Freistaat Sachsen eine Ausbildung macht, muss diese auch zu Ende führen können: Das ist gut für die Auszubildenden, gut für die Ausbildungsbetriebe und das ist auch insgesamt gut für Sachsen – denn wir brauchen in den kommenden Jahren Fachkräfte mehr denn je“ so Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen. „In der Landesdirektion haben wir für diese neue Aufgabe eine neue Sonderarbeitsgruppe „Ausbildungszuschuss“ gegründet, damit wir die Anfragen und Anträge auch konzentriert und kompetent abarbeiten können.“, informierte Kraushaar in diesem Zusammenhang.
Der einmalige Zuschuss in Höhe des individuellen Ausbildungsentgeltes für 6 Wochen (1,5 Monate) kann von den Ausbildungsbetrieben ab Montag 27. April 2020 bei der Landesdirektion Sachsen beantragt werden.
Die dafür erforderlichen Antragsformulare sowie nähere Erläuterungen zum Hilfsprogramm stehen im Förderportal der Landesdirektion Sachsen von Freitag, 24. April 2020 an zur Verfügung. Außerdem können An- und Rückfragen zum Programm auch an das Postfach ausbildungszuschuss@lds.sachsen.de gesandt werden.
Den für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (z.B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) wird das Formular ebenfalls zur Verfügung gestellt, so dass es für alle Antragsteller leicht zugänglich ist.
„Auch für die jungen Menschen in Ausbildung brauchen wir eine zielgenaue Unterstützung, die mit der Richtlinie jetzt auf den Weg gebracht ist. Jede und jeder, der im Freistaat Sachsen eine Ausbildung macht, muss diese auch zu Ende führen können: Das ist gut für die Auszubildenden, gut für die Ausbildungsbetriebe und das ist auch insgesamt gut für Sachsen – denn wir brauchen in den kommenden Jahren Fachkräfte mehr denn je“ so Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen. „In der Landesdirektion haben wir für diese neue Aufgabe eine neue Sonderarbeitsgruppe „Ausbildungszuschuss“ gegründet, damit wir die Anfragen und Anträge auch konzentriert und kompetent abarbeiten können.“, informierte Kraushaar in diesem Zusammenhang.
Der einmalige Zuschuss in Höhe des individuellen Ausbildungsentgeltes für 6 Wochen (1,5 Monate) kann von den Ausbildungsbetrieben ab Montag 27. April 2020 bei der Landesdirektion Sachsen beantragt werden.
Die dafür erforderlichen Antragsformulare sowie nähere Erläuterungen zum Hilfsprogramm stehen im Förderportal der Landesdirektion Sachsen von Freitag, 24. April 2020 an zur Verfügung. Außerdem können An- und Rückfragen zum Programm auch an das Postfach ausbildungszuschuss@lds.sachsen.de gesandt werden.
Den für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (z.B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) wird das Formular ebenfalls zur Verfügung gestellt, so dass es für alle Antragsteller leicht zugänglich ist.