Medieninformationen 2020
[026/2020 - 09.04.2020]
Unterkunftszuschüsse jetzt für alle tschechischen und polnischen Einpendler in der systemrelevanten Infrastruktur
Die Landesdirektion Sachsen stellt seit heute auch die Bearbeitung von Unterbringungszuschüssen für Einpendler aus Tschechien und Polen sicher, die in Unternehmen und Einrichtungen der systemkritischen Infrastruktur in Sachsen arbeiten.
Die Pauschale von 40 Euro pro Nacht galt bisher ausschließlich für Berufspendler aus Tschechien und Polen, die im medizinischen Bereich oder in der Pflege arbeiten. Ab sofort wird sie auch für Beschäftigte gezahlt, die in Einrichtungen und Betrieben arbeiten, die der Sicherstellung der öffentlichen Ordnung sowie der öffentlichen Infrastruktur oder der Versorgung der Bevölkerung dienen. Dazu gehören die Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft, der Lebensmittelhandel sowie die Logistik zur Sicherstellung des täglichen Bedarfs. Ausgeschlossen von der Förderung sind Erntehelfer und andere Beschäftigte, die unabhängig von den Auswirkungen der Corona-Pandemie eine Unterkunft in Deutschland bzw. im Freistaat Sachen unterhalten oder gestellt bekommen.
Enge Familienangehörige, wie Ehepartner und Kinder, werden mit 20 Euro pro Übernachtung unterstützt.
„Mit der Erweiterung des Personenkreises, der die Unterkunftszuschüsse nutzen kann, hat die Staatsregierung eine wichtige Bedingung dafür geschaffen, dass uns die Arbeitskräfte aus den Nachbarländern auch in den Bereichen der kritischen Infrastruktur weiter unterstützen können. Denn wir brauchen diese Hilfe, um Einschränkungen und Schäden durch die Corona-Pandemie minimieren zu können“, stellt Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen fest.
Die Anträge für den Zuschuss sind durch die jeweiligen Arbeitgeber der Einpendler bei der Landesdirektion Sachsen zu stellen. Das Antragsformular ist im Internet-Auftritt der Behörde abrufbar und sollte ausgefüllt entweder per Briefpost (Adresse: Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2,04107 Leipzig) oder per E-Mail an das E-Mail-Postfach pendlerfoerderung@lds.sachsen.de gerichtet werden.
Die Pauschale von 40 Euro pro Nacht galt bisher ausschließlich für Berufspendler aus Tschechien und Polen, die im medizinischen Bereich oder in der Pflege arbeiten. Ab sofort wird sie auch für Beschäftigte gezahlt, die in Einrichtungen und Betrieben arbeiten, die der Sicherstellung der öffentlichen Ordnung sowie der öffentlichen Infrastruktur oder der Versorgung der Bevölkerung dienen. Dazu gehören die Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft, der Lebensmittelhandel sowie die Logistik zur Sicherstellung des täglichen Bedarfs. Ausgeschlossen von der Förderung sind Erntehelfer und andere Beschäftigte, die unabhängig von den Auswirkungen der Corona-Pandemie eine Unterkunft in Deutschland bzw. im Freistaat Sachen unterhalten oder gestellt bekommen.
Enge Familienangehörige, wie Ehepartner und Kinder, werden mit 20 Euro pro Übernachtung unterstützt.
„Mit der Erweiterung des Personenkreises, der die Unterkunftszuschüsse nutzen kann, hat die Staatsregierung eine wichtige Bedingung dafür geschaffen, dass uns die Arbeitskräfte aus den Nachbarländern auch in den Bereichen der kritischen Infrastruktur weiter unterstützen können. Denn wir brauchen diese Hilfe, um Einschränkungen und Schäden durch die Corona-Pandemie minimieren zu können“, stellt Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen fest.
Die Anträge für den Zuschuss sind durch die jeweiligen Arbeitgeber der Einpendler bei der Landesdirektion Sachsen zu stellen. Das Antragsformular ist im Internet-Auftritt der Behörde abrufbar und sollte ausgefüllt entweder per Briefpost (Adresse: Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2,04107 Leipzig) oder per E-Mail an das E-Mail-Postfach pendlerfoerderung@lds.sachsen.de gerichtet werden.