Medieninformationen 2019
[093/2019 - 12.12.2019]
Baurecht für den 110-kV-Leitungsausbau zwischen Falkenstein und Markneukirchen
Landesdirektion Sachsen schließt Planfeststellung mit Änderungs- und Ergänzungsbeschluss ab
Die Landesdirektion Sachsen hat am 25. November 2019 den Planänderungs- und -ergänzungsbeschluss zur 2. Planänderung für die 110-kV-Leitung Falkenstein-Markneukirchen erlassen. Diese Leitung ist Teil des 110-kV-Netzausbaus im sogenannten „Vogtlandring“.
Die Planänderung dient der Behebung eines Mangels des Planfeststellungsbeschlusses vom 12. September 2017. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hatte an diesem Beschluss in seiner Entscheidung vom 3. Juli 2019 das Fehlen von Ausführungen bemängelt, die bereits bei der Vorprüfung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens die Abschätzung von Auswirkungen auf das FFH-Gebiet „Oberes Zwickauer Muldetal“ und das Naturschutzgebiet „Muldenwiesen“ zugelassen hätten. Dieser Mangel ist mit der Planänderung beseitigt worden.
Ferner wird eine auf die Bauzeit beschränkte Zufahrt zu zwei Maststandorten wegen eines gesetzlich geschützten Biotops geändert.
Eine Ersetzung des geplanten Freileitungsabschnittes u. a. in Grünbach durch ein Erdkabel kommt nach wie vor nicht in Betracht. Im Freileitungsabschnitt soll eine seit 1967 bestehende 30-kV- zu einer 110-kV-Freileitung auf einer Länge von etwa neun Kilometern zwischen Falkenstein und Muldenberg ertüchtigt werden.
Zu dieser Frage hatte sich im Verlauf des Planfeststellungsverfahrens 2016/2017 eine Bürgerinitiative in Grünbach gebildet, die die Erdverkabelung anstelle der Freileitung fordert und sich dabei auf das im Energiewirtschaftsgesetz verankerte Erdkabelprivileg beruft. Da aber für die geplante Ertüchtigung eine bereits bestehende Trasse genutzt wird und es nicht auf deren Spannungsebene ankommt, kommt das Erdkabelprivileg entgegen der Auffassung der Bürgerinitiative nicht zur Anwendung.
Der Planänderungs- und –ergänzungsbeschluss zur 2. Planänderung wird den Einwendern zeitnah zugestellt.
Die Planänderung dient der Behebung eines Mangels des Planfeststellungsbeschlusses vom 12. September 2017. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hatte an diesem Beschluss in seiner Entscheidung vom 3. Juli 2019 das Fehlen von Ausführungen bemängelt, die bereits bei der Vorprüfung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens die Abschätzung von Auswirkungen auf das FFH-Gebiet „Oberes Zwickauer Muldetal“ und das Naturschutzgebiet „Muldenwiesen“ zugelassen hätten. Dieser Mangel ist mit der Planänderung beseitigt worden.
Ferner wird eine auf die Bauzeit beschränkte Zufahrt zu zwei Maststandorten wegen eines gesetzlich geschützten Biotops geändert.
Eine Ersetzung des geplanten Freileitungsabschnittes u. a. in Grünbach durch ein Erdkabel kommt nach wie vor nicht in Betracht. Im Freileitungsabschnitt soll eine seit 1967 bestehende 30-kV- zu einer 110-kV-Freileitung auf einer Länge von etwa neun Kilometern zwischen Falkenstein und Muldenberg ertüchtigt werden.
Zu dieser Frage hatte sich im Verlauf des Planfeststellungsverfahrens 2016/2017 eine Bürgerinitiative in Grünbach gebildet, die die Erdverkabelung anstelle der Freileitung fordert und sich dabei auf das im Energiewirtschaftsgesetz verankerte Erdkabelprivileg beruft. Da aber für die geplante Ertüchtigung eine bereits bestehende Trasse genutzt wird und es nicht auf deren Spannungsebene ankommt, kommt das Erdkabelprivileg entgegen der Auffassung der Bürgerinitiative nicht zur Anwendung.
Der Planänderungs- und –ergänzungsbeschluss zur 2. Planänderung wird den Einwendern zeitnah zugestellt.