Medieninformationen 2019
[92/2019 - 06.12.2019]
Papierfabrik Golzern kann weiterhin nicht abgerissen werden
Fehlende naturschutzrechtliche Unterlagen lassen Anliegen der Stadt Grimma scheitern
Die Landesdirektion Sachsen hat den Widerspruch der Stadt Grimma gegen die Versagung der Verlängerung der denkmalschutzrechtlichen Abbruchgenehmigung für die Papierfabrik Golzern zurückgewiesen. Der denkmalgeschützte Fabrikkomplex an der Vereinigten Mulde kann daher auch weiterhin nicht abgerissen werden.
Die historische Fabrikanlage wird von Naturschutzgebieten europäischen Ranges umschlossen. Außerdem siedeln in den Gebäuden der Anlage geschützte Tierarten. Der Abbruch hätte daher auch Auswirkungen auf naturschutzrechtliche Belange. Diese Auswirkungen sind vor einem Abbruch einer naturschutzrechtlichen Klärung zuzuführen.
Unverändert fehlt das Einvernehmen der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Leipzig, die als zuständige Behörde die Naturschutzbelange im Zusammenhang mit dem Abriss der Papierfabrik Golzern zu prüfen hätte.
Unabdingbare Voraussetzung für diese naturschutzrechtliche Prüfung ist die Vorlage aussagekräftiger Unterlagen durch die Stadt Grimma in dieser Sache. Vollständige Unterlagen, auf deren Grundlage die untere Naturschutzbehörde überhaupt in Bezug auf die Erteilung des Einvernehmens entscheiden kann, hat die Stadt Grimma jedoch bis heute nicht vorgelegt.
Die historische Fabrikanlage wird von Naturschutzgebieten europäischen Ranges umschlossen. Außerdem siedeln in den Gebäuden der Anlage geschützte Tierarten. Der Abbruch hätte daher auch Auswirkungen auf naturschutzrechtliche Belange. Diese Auswirkungen sind vor einem Abbruch einer naturschutzrechtlichen Klärung zuzuführen.
Unverändert fehlt das Einvernehmen der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Leipzig, die als zuständige Behörde die Naturschutzbelange im Zusammenhang mit dem Abriss der Papierfabrik Golzern zu prüfen hätte.
Unabdingbare Voraussetzung für diese naturschutzrechtliche Prüfung ist die Vorlage aussagekräftiger Unterlagen durch die Stadt Grimma in dieser Sache. Vollständige Unterlagen, auf deren Grundlage die untere Naturschutzbehörde überhaupt in Bezug auf die Erteilung des Einvernehmens entscheiden kann, hat die Stadt Grimma jedoch bis heute nicht vorgelegt.