Medieninformationen 2019
[081/2019 - 10.10.2019]
Kinder und Jugendliche in Sachsens Asylbewerber-Aufnahmeeinrichtungen erhalten ein Bildungsangebot
In den Asylbewerber-Aufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen startet im Herbst 2019 ein Bildungsangebot für die dort untergebrachten Kinder und Jugendlichen.
Die 6-18jährigen in diesen Einrichtungen werden nach curricularen Vorgaben des Sächsischen Kultusministeriums beschult. Der Unterricht wird in deutscher Sprache durchgeführt und umfasst die Module Mathematik, Englisch sowie Bewegung und Kunst. Unterstützend kann Englisch und eventuell die Herkunftssprache der Kinder eingesetzt werden.
Innerhalb der für die Beschulung vorgesehenen Altersgruppe ist - abhängig von der Zahl der anwesenden Kinder - eine Unterteilung in mehrere Altersgruppen und Leistungsstufen möglich. Die Kinder und Jugendlichen werden an fünf Tagen in der Woche je vier Unterrichtsstunden unterrichtet.
Mit Stand 30. September 2019 gibt es im Raum Chemnitz 176, im Raum Dresden 100 und im Raum Leipzig 101 potentielle Teilnehmer.
Zuständig für die Durchführung des Bildungsangebotes sind in den Einrichtungen tätige Betreiber:
Alle Betreiber haben fachgerechtes Personal im Einsatz. Es handelt sich um qualifizierte Lehrkräfte (Lehrer/Pädagogen) mit Staatsexamen oder Lehramtsstudenten bzw. Pädagogikstudenten oder Erzieher mit mindestens einem Jahr pädagogischer Ausbildung sowie Lehrer mit in Deutschland anerkannten ausländischen Abschlüssen.
Hintergrund:
Da während des Aufenthaltes in einer Aufnahmeeinrichtung keine Schulpflicht besteht, findet eine reguläre Beschulung für dort untergebrachte Kinder und Jugendlichen nicht statt. Familien mit minderjährigen Kindern verbleiben bis zu sechs Monaten in den Aufnahmeeinrichtungen Sachsens und werden spätestens nach Ablauf dieser Zeit kommunal verteilt.
Das Bildungsangebot für die Kinder und Jugendlichen in den staatlichen Asylbewerber-Aufnahmeeinrichtungen Sachsens kann freiwillig wahrgenommen werden und hat das Ziel, den Kindern und Jugendlichen eine Reintegration bei der Rückkehr ins Heimatland zu erleichtern. Am Bildungsangebot können alle Kinder und Jugendlichen, die sich im entsprechenden Alter befinden und deren Eltern das wünschen, ab dem ersten Tag in der Aufnahmeeinrichtung teilnehmen.
Die 6-18jährigen in diesen Einrichtungen werden nach curricularen Vorgaben des Sächsischen Kultusministeriums beschult. Der Unterricht wird in deutscher Sprache durchgeführt und umfasst die Module Mathematik, Englisch sowie Bewegung und Kunst. Unterstützend kann Englisch und eventuell die Herkunftssprache der Kinder eingesetzt werden.
Innerhalb der für die Beschulung vorgesehenen Altersgruppe ist - abhängig von der Zahl der anwesenden Kinder - eine Unterteilung in mehrere Altersgruppen und Leistungsstufen möglich. Die Kinder und Jugendlichen werden an fünf Tagen in der Woche je vier Unterrichtsstunden unterrichtet.
Mit Stand 30. September 2019 gibt es im Raum Chemnitz 176, im Raum Dresden 100 und im Raum Leipzig 101 potentielle Teilnehmer.
Zuständig für die Durchführung des Bildungsangebotes sind in den Einrichtungen tätige Betreiber:
- Für die Einrichtungen im Raum Chemnitz ist das die Malteser Werke gemeinnützige GmbH. Dort können die Kinder und Jugendlichen bereits seit dem 1. September 2019 das Angebot für sich in Anspruch zu nehmen.
- In den Aufnahmeeinrichtungen Max-Liebermann-Straße in Leipzig und in Dölzig wird das Bildungsangebot ab 1. Oktober 2019 angeboten und durch den Malteser Hilfsdienst realisiert.
- In Dresden wird das Angebot für die in Frage kommenden Kinder und Jugendlichen aller Dresdner Aufnahmeeinrichtungen in der Hamburger Straße 19 ab dem 7. Oktober 2019 durch den Betreiber European Homecare GmbH umgesetzt.
Alle Betreiber haben fachgerechtes Personal im Einsatz. Es handelt sich um qualifizierte Lehrkräfte (Lehrer/Pädagogen) mit Staatsexamen oder Lehramtsstudenten bzw. Pädagogikstudenten oder Erzieher mit mindestens einem Jahr pädagogischer Ausbildung sowie Lehrer mit in Deutschland anerkannten ausländischen Abschlüssen.
Hintergrund:
Da während des Aufenthaltes in einer Aufnahmeeinrichtung keine Schulpflicht besteht, findet eine reguläre Beschulung für dort untergebrachte Kinder und Jugendlichen nicht statt. Familien mit minderjährigen Kindern verbleiben bis zu sechs Monaten in den Aufnahmeeinrichtungen Sachsens und werden spätestens nach Ablauf dieser Zeit kommunal verteilt.
Das Bildungsangebot für die Kinder und Jugendlichen in den staatlichen Asylbewerber-Aufnahmeeinrichtungen Sachsens kann freiwillig wahrgenommen werden und hat das Ziel, den Kindern und Jugendlichen eine Reintegration bei der Rückkehr ins Heimatland zu erleichtern. Am Bildungsangebot können alle Kinder und Jugendlichen, die sich im entsprechenden Alter befinden und deren Eltern das wünschen, ab dem ersten Tag in der Aufnahmeeinrichtung teilnehmen.