Medieninformationen 2019
[058/2019 - 02.08.2019]
Landesdirektion Sachsen hebt Wahlergebnisse einer Ortschaftsrats- und sieben Stadtbezirksbeiratswahlen in Dresden auf
Der Gemeindewahlausschuss muss die Ergebnisse neu feststellen
Die Landesdirektion Sachsen hebt die Feststellung des Wahlergebnisses der Ortschaftsratswahl in Schönfeld-Weißig auf. Außerdem werden die Wahlergebnisse der Stadtbezirksbeiratswahlen in den Stadtbezirken Altstadt, Blasewitz, Cotta, Klotzsche, Leuben, Neustadt und Pieschen aufgehoben. Der Gemeindewahlausschuss muss die Wahlergebnisse unverzüglich neu feststellen und bekanntmachen, damit die Organe ihre Arbeit aufnehmen können.
Gemäß der Kommunalwahlordnung sind auch die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen Stimmen vom Gemeindewahlausschuss festzustellen. Die von der Landesdirektion Sachsen durchgeführte Wahlprüfung hat ergeben, dass die bekanntgemachten Stimmenzahlen in mehreren Fällen nicht mit denen durch die Landesdirektion Sachsen ermittelten übereinstimmen. Bei fehlerhafter Feststellung ist diese aufzuheben, eine Neufeststellung durchzuführen und deren Ergebnis erneut bekanntzumachen. Zu einer Veränderung bei der Sitzverteilung oder der Reihenfolge der Gewählten kommt es nach Einschätzung der Landesdirektion Sachsen indes nicht.
Anhaltspunkte für die Ungültigkeit der betroffenen Wahlen hat die Landesdirektion Sachsen nicht gefunden. Die Wahlen wurden vorschriftsgemäß durchgeführt, nun bleibt die Bekanntmachung der neuen Ergebnisse abzuwarten.
Gemäß der Kommunalwahlordnung sind auch die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen Stimmen vom Gemeindewahlausschuss festzustellen. Die von der Landesdirektion Sachsen durchgeführte Wahlprüfung hat ergeben, dass die bekanntgemachten Stimmenzahlen in mehreren Fällen nicht mit denen durch die Landesdirektion Sachsen ermittelten übereinstimmen. Bei fehlerhafter Feststellung ist diese aufzuheben, eine Neufeststellung durchzuführen und deren Ergebnis erneut bekanntzumachen. Zu einer Veränderung bei der Sitzverteilung oder der Reihenfolge der Gewählten kommt es nach Einschätzung der Landesdirektion Sachsen indes nicht.
Anhaltspunkte für die Ungültigkeit der betroffenen Wahlen hat die Landesdirektion Sachsen nicht gefunden. Die Wahlen wurden vorschriftsgemäß durchgeführt, nun bleibt die Bekanntmachung der neuen Ergebnisse abzuwarten.