Medieninformationen 2019
[057/2019 - 02.08.2019]
Landesdirektion Sachsen schließt Wahlprüfung in Chemnitz ab
Die Landesdirektion Sachsen hat die Wahlprüfung der Stadtratswahl und Ortschaftsratswahl in der Stadt Chemnitz abgeschlossen. Die Stadt Chemnitz erhielt am 29. Juli 2019 positive Wahlprüfbescheide für die Stadtratswahl und die Ortschaftsratswahlen. Ein Verstoß gegen Wahlgrundsätze wurde nicht festgestellt.
Einsprüche gegen die Stadtratswahl und Wahl der Ortschaftsräte waren vorher bereits zurückgewiesen worden (vgl. Pressemitteilung der Landesdirektion Sachsen vom 23. Juli 2019). Die Partei DIE PARTEI wendete sich mit zwei Einsprüchen gegen das Ergebnis der Stadtratswahl, insbesondere gegen die Sitzverteilung im Chemnitzer Stadtrat. Diese Einsprüche wurden als unbegründet, ein weiterer Einspruch der Partei „Die parteifreien Wähler“ wurde als unzulässig zurückgewiesen.
Einsprüche gegen die Stadtratswahl und Wahl der Ortschaftsräte waren vorher bereits zurückgewiesen worden (vgl. Pressemitteilung der Landesdirektion Sachsen vom 23. Juli 2019). Die Partei DIE PARTEI wendete sich mit zwei Einsprüchen gegen das Ergebnis der Stadtratswahl, insbesondere gegen die Sitzverteilung im Chemnitzer Stadtrat. Diese Einsprüche wurden als unbegründet, ein weiterer Einspruch der Partei „Die parteifreien Wähler“ wurde als unzulässig zurückgewiesen.