Medieninformationen 2019
[049/2019 - 19.07.2019]
Mehr Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger auf der B 183
Landesdirektion Sachsen genehmigt gemeinsamen Geh- und Radweg bei Graditz
Die Landesdirektion Sachsen hat den Planfeststellungsbeschluss für den Bau eines gemeinsamen Geh- und Radweges an der B 183 auf dem Gebiet der Stadt Torgau erlassen. Damit verfügt das Landesamt für Straßenbau und Verkehr als Vorhabenträger über Baurecht.
Der gemeinsame Geh- und Radweg soll im Parallelverlauf südlich der B 183 zwischen dem Ortsausgang Graditz im Osten und der Kreuzung B 183/ S 25 (Ernst-Thälmann-Straße) nördlich von Triestewitz verlaufen. Die Länge der Baustrecke für den künftig 2,50 Meter breiten Geh- und Radweg beträgt rund 1,8 Kilometer. Der Neubau schließt die vorhandene Radweglücke zu dem bereits ausgebauten Radweg Richtung Triestewitz an der Kreuzung B 183/ S 25.
Durch das geplante Vorhaben werden sowohl die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer als auch der Fahrkomfort für Radfahrer und Kfz-Fahrer erhöht. Radfahrer und Fußgänger sind nach Abschluss der Baumaßnahmen nicht mehr gezwungen, die stark und schnell befahrene B 183 zu nutzen. Damit soll – auch vor dem Hintergrund des Umweltschutzes – die Nutzung des Fahrrades als Fortbewegungsmittel attraktiver gestaltet werden.
Der geplante Radweg ist Bestandteil des der Radverkehrskonzeption für den Freistaat Sachsen 2014 und des Radverkehrskonzeptes des Landkreises Nordsachsen 2013.
Der Planfeststellungsbeschluss wird den Trägern öffentlicher Belange zeitnah zugestellt. Ort und Zeit der öffentlichen Auslegung werden gesondert ortsüblich bekannt gemacht.
Der gemeinsame Geh- und Radweg soll im Parallelverlauf südlich der B 183 zwischen dem Ortsausgang Graditz im Osten und der Kreuzung B 183/ S 25 (Ernst-Thälmann-Straße) nördlich von Triestewitz verlaufen. Die Länge der Baustrecke für den künftig 2,50 Meter breiten Geh- und Radweg beträgt rund 1,8 Kilometer. Der Neubau schließt die vorhandene Radweglücke zu dem bereits ausgebauten Radweg Richtung Triestewitz an der Kreuzung B 183/ S 25.
Durch das geplante Vorhaben werden sowohl die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer als auch der Fahrkomfort für Radfahrer und Kfz-Fahrer erhöht. Radfahrer und Fußgänger sind nach Abschluss der Baumaßnahmen nicht mehr gezwungen, die stark und schnell befahrene B 183 zu nutzen. Damit soll – auch vor dem Hintergrund des Umweltschutzes – die Nutzung des Fahrrades als Fortbewegungsmittel attraktiver gestaltet werden.
Der geplante Radweg ist Bestandteil des der Radverkehrskonzeption für den Freistaat Sachsen 2014 und des Radverkehrskonzeptes des Landkreises Nordsachsen 2013.
Der Planfeststellungsbeschluss wird den Trägern öffentlicher Belange zeitnah zugestellt. Ort und Zeit der öffentlichen Auslegung werden gesondert ortsüblich bekannt gemacht.