Aufgaben - Abteilung 2
Referat 25 – Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Die Tierärzte und Lebensmittelchemiker im Bereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
- üben die Fachaufsicht über die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der nachgeordneten Landkreise und kreisfreien Städte im Bereich Tierseuchenbekämpfung, Verbraucherschutz, Tierschutz und Tierarzneimittelrecht aus, das umfasst insbesondere
- die Koordinierung und Kontrolle von den durch diese Behörden durchzuführenden Maßnahmen und
- die Unterstützung bei der Bewältigung von tierseuchen- oder lebensmittelbedingten Krisenfällen,
- erteilen EU-Zulassungen für Schlachtbetriebe, Lebensmittel verarbeitende Betriebe, Betriebe die tierische Nebenprodukte verarbeiten und Betriebe, die am innergemeinschaftlichen Handel mit Tieren oder tierischen Erzeugnissen teilnehmen,
- genehmigen und überwachen Versuchstierhaltungen sowie Tierversuche und ähnliche Eingriffe bei Tieren,
- fördern Einrichtungen des Tierschutzes, insbesondere Tierschutzvereine, die sich um herrenlose Tiere kümmern.
- organisieren Lehrgänge zur Erlangung der Sachkunde für die Durchführung von Tiertransporten bzw. für die Schlachtung der einzelnen Tierarten und führen die entsprechenden Prüfungen durch,
- überwachen die Ausbildung und das Prüfungswesen in verschiedenen Berufen, z. B. Veterinärmedizinisch-technischer Assistent oder Hufbeschlagsschmied.