Aufgaben - Abteilung 2
Referat 21 – Sozialförderung und Öffentliches Gesundheitswesen
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) ist obere Verwaltungsbehörde des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. In dieser Funktion übt sie die Rechts- und Fachaufsicht über die Gesundheitsämter aus und wirkt an der Bekämpfung der Ausbreitung von Infektionskrankheiten mit sowie an der Gesundheitsförderung und der Gesundheitshilfe für einzelne Bevölkerungsgruppen. Beispielsweise wirkt das Referat an der Ausrottung der Kinderlähmung mit.
Die LDS übt die Rechtsaufsicht über die Krankenhäuser des Freistaates Sachsen aus und die Aufsicht über die zwangsweise Unterbringung von Patienten im Krankenhaus. Mit Krankheitserregern darf nur arbeiten, etwa in einem mikrobiologischen Laboratorium, wer dafür ausreichend qualifiziert ist und zuvor eine entsprechende Erlaubnis durch das Referat 21 erhalten hat.
Darüber hinaus ist das Referat für die Anerkennung von Heilquellen zuständig und überprüft regelmäßig die Laboratorien, die zur Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen zugelassen sind. Durch die Zahlung von Ausgleichsbeträgen an die Kreisfreien Städte und Landkreise wirkt das Referat beim Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes mit.
Überdies bewilligt Referat 21 Zuwendungen für verschiedene gesundheitliche und soziale Projekte:
Die LDS übt die Rechtsaufsicht über die Krankenhäuser des Freistaates Sachsen aus und die Aufsicht über die zwangsweise Unterbringung von Patienten im Krankenhaus. Mit Krankheitserregern darf nur arbeiten, etwa in einem mikrobiologischen Laboratorium, wer dafür ausreichend qualifiziert ist und zuvor eine entsprechende Erlaubnis durch das Referat 21 erhalten hat.
Darüber hinaus ist das Referat für die Anerkennung von Heilquellen zuständig und überprüft regelmäßig die Laboratorien, die zur Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen zugelassen sind. Durch die Zahlung von Ausgleichsbeträgen an die Kreisfreien Städte und Landkreise wirkt das Referat beim Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes mit.
Überdies bewilligt Referat 21 Zuwendungen für verschiedene gesundheitliche und soziale Projekte:
- Kindertagesstätten
- Betreuungsangebote an Förderschulen
- Heimatpflege und Laienmusik
- selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
- Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen
- Verbraucherinsolvenzberatungsstellen
- Gesundheitsförderung und Prävention
- psychosoziale Tumornachsorge
- Prävention von AIDS und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten
- Organspenderaufklärung und Knochenmarkspenderdatei
- Kompetenzzentrum Traumaambulanzen
- Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen