Medieninformationen 2019
[039/2019 - 23.05.2019]
Neue Ostumgehung entlastet Lommatzscher Stadtzentrum
Landesdirektion Sachsen genehmigt Umgehungsstraße mit zwei Kreisverkehren
Die Landesdirektion Sachsen hat den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Ostumgehung auf dem Gebiet der Stadt Lommatzsch im Zuge der Staatsstraße S 32 erlassen. Damit verfügt das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) als Vorhabenträger über Baurecht.
Der geplante Ausbauabschnitt mit einer Länge von ca. einem Kilometer soll direkt an den bereits realisierten Verlauf der Südumgehung der S 32 zwischen Raubaer und Mertitzer Straße anschließen und im Osten etwa in Höhe des Daubnitzer Weges wieder in die bestehende S 32 münden.
Auf der Strecke der Ostumgehung werden zwei Kreisverkehre und eine Einmündungskreuzung ohne Lichtsignalanlage entstehen. Die Kreisverkehre dienen als Verbindung der Mertitzer Straße und Glashüttenstraße im Süden sowie als Nahtstelle der neuen Umgehungsstraße mit der Meißner Straße im Osten. Die Kreisfahrbahnbreite wird sechs Meter betragen. Die Zöthainer Straße wird durch die neue Umfahrung mit einer Einmündungskreuzung in Richtung Stadtzentrum unterbrochen. An der östlichen Seite des Knotenpunktes wird am zukünftigen Sackgassenende der Zöthainer Straße eine Wendemöglichkeit angelegt.
Im Bereich des Kreisverkehres Mertitzer Straße und Glashüttenstraße im Süden sowie ab Erreichen der Meißner Straße im Osten ist die Umfahrung als Innerortsstraße mit zwei Fahrstreifen zu je 3,25 Meter Breite und zusätzlich von der Fahrbahn getrennten Rad- und Gehwegen geplant. Zusätzlich ist eine Neugestaltung der beiden vorhandenen doppelseitigen Linienbushaltestellen vorgesehen. Im dazwischen liegenden Außerortsbereich werden die beiden Fahrstreifen eine Breite von jeweils 3,50 Meter aufweisen.
Zur Kompensation der mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft sind durch einen landschaftspflegerischen Begleitplan Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen. Dazu gehören Vorgaben zur Entsiegelung von Flächen und zur Pflanzung straßenbegleitender Baumreihen. Darüber hinaus ist die Errichtung einer stationären Amphibienschutzanlage an der K 8074 in Leutewitz sowie die vorgezogene Schaffung von vier Ersatzlebensräumen für Zauneidechse, Blindschleiche und Ringelnatter geplant. Vorgehsehen sind zudem Maßnahmen zum Schutz des im unmittelbaren Vorhabengebiet befindlichen Kulturdenkmals „Sowjetisches Ehrenmal mit Einfriedung“.
Die öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird in den Städten Lommatzsch und Nossen sowie in der Gemeinde Käbschütztal erfolgen. Auslegungszeitraum und -ort werden rechtzeitig vorher bekannt gemacht.
Hintergrund:
Die S 32 erfüllt in der Region eine maßgebende Verbindungsfunktion. Sie dient hauptsächlich der regionalen Verbindung zwischen Döbeln und der Bundesstraße B 6 nach Meißen und ebenfalls dem Indvidual- und landwirtschaftlichen Erschließungsverkehr im Planungsgebiet. Aus der besonderen Lage der Stadt Lommatzsch in der Lommatzscher Pflege resultiert zudem ein im Verhältnis zum Gesamtverkehr sehr hoher Schwerverkehrsanteil auf dem Straßennetz. Besonders die intensive landwirtschaftliche Flächennutzung und die gleichzeitig vorhandenen Betriebe zur Verarbeitung von Agrarprodukten bedingen saisonal auftretende überdurchschnittlich hohe Lkw-Transporte und landwirtschaftliche Verkehre.
Ausschlaggebend für die Planung des Neubaus der Ostumgehung Lommatzsch sind die vorhandenen Konflikte besonders innerhalb der Ortslage Lommatzsch, die aus der Überlagerung von Verbindungs-, Erschließungs- und Aufenthaltsfunktion resultieren. Innerhalb der Kleinstadt Lommatzsch treffen gegenwärtig drei regional bedeutsame Staats- und zwei Kreisstraßen aufeinander. In Bezug auf die Staatsstraßen handelt sich hier um die S 85 (Riesa – Lommatzsch – Nossen), die S 32 (Döbeln – Lommatzsch – Zehren/B 6 - Meißen) und die S 86 (Oschatz – Lommatzsch), wobei die S 32 und die S 85 jeweils als Ortsdurchfahrt durch Lommatzsch führen. Daraus resultiert ein relativ hohes Verkehrsaufkommen auch in Bezug auf den landwirtschaftlichen und überregionalen Verkehr innerhalb der historisch gewachsenen Innenstadt von Lommatzsch mit der vorhandenen engen Bebauung.
Der geplante Ausbauabschnitt mit einer Länge von ca. einem Kilometer soll direkt an den bereits realisierten Verlauf der Südumgehung der S 32 zwischen Raubaer und Mertitzer Straße anschließen und im Osten etwa in Höhe des Daubnitzer Weges wieder in die bestehende S 32 münden.
Auf der Strecke der Ostumgehung werden zwei Kreisverkehre und eine Einmündungskreuzung ohne Lichtsignalanlage entstehen. Die Kreisverkehre dienen als Verbindung der Mertitzer Straße und Glashüttenstraße im Süden sowie als Nahtstelle der neuen Umgehungsstraße mit der Meißner Straße im Osten. Die Kreisfahrbahnbreite wird sechs Meter betragen. Die Zöthainer Straße wird durch die neue Umfahrung mit einer Einmündungskreuzung in Richtung Stadtzentrum unterbrochen. An der östlichen Seite des Knotenpunktes wird am zukünftigen Sackgassenende der Zöthainer Straße eine Wendemöglichkeit angelegt.
Im Bereich des Kreisverkehres Mertitzer Straße und Glashüttenstraße im Süden sowie ab Erreichen der Meißner Straße im Osten ist die Umfahrung als Innerortsstraße mit zwei Fahrstreifen zu je 3,25 Meter Breite und zusätzlich von der Fahrbahn getrennten Rad- und Gehwegen geplant. Zusätzlich ist eine Neugestaltung der beiden vorhandenen doppelseitigen Linienbushaltestellen vorgesehen. Im dazwischen liegenden Außerortsbereich werden die beiden Fahrstreifen eine Breite von jeweils 3,50 Meter aufweisen.
Zur Kompensation der mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft sind durch einen landschaftspflegerischen Begleitplan Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen. Dazu gehören Vorgaben zur Entsiegelung von Flächen und zur Pflanzung straßenbegleitender Baumreihen. Darüber hinaus ist die Errichtung einer stationären Amphibienschutzanlage an der K 8074 in Leutewitz sowie die vorgezogene Schaffung von vier Ersatzlebensräumen für Zauneidechse, Blindschleiche und Ringelnatter geplant. Vorgehsehen sind zudem Maßnahmen zum Schutz des im unmittelbaren Vorhabengebiet befindlichen Kulturdenkmals „Sowjetisches Ehrenmal mit Einfriedung“.
Die öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird in den Städten Lommatzsch und Nossen sowie in der Gemeinde Käbschütztal erfolgen. Auslegungszeitraum und -ort werden rechtzeitig vorher bekannt gemacht.
Hintergrund:
Die S 32 erfüllt in der Region eine maßgebende Verbindungsfunktion. Sie dient hauptsächlich der regionalen Verbindung zwischen Döbeln und der Bundesstraße B 6 nach Meißen und ebenfalls dem Indvidual- und landwirtschaftlichen Erschließungsverkehr im Planungsgebiet. Aus der besonderen Lage der Stadt Lommatzsch in der Lommatzscher Pflege resultiert zudem ein im Verhältnis zum Gesamtverkehr sehr hoher Schwerverkehrsanteil auf dem Straßennetz. Besonders die intensive landwirtschaftliche Flächennutzung und die gleichzeitig vorhandenen Betriebe zur Verarbeitung von Agrarprodukten bedingen saisonal auftretende überdurchschnittlich hohe Lkw-Transporte und landwirtschaftliche Verkehre.
Ausschlaggebend für die Planung des Neubaus der Ostumgehung Lommatzsch sind die vorhandenen Konflikte besonders innerhalb der Ortslage Lommatzsch, die aus der Überlagerung von Verbindungs-, Erschließungs- und Aufenthaltsfunktion resultieren. Innerhalb der Kleinstadt Lommatzsch treffen gegenwärtig drei regional bedeutsame Staats- und zwei Kreisstraßen aufeinander. In Bezug auf die Staatsstraßen handelt sich hier um die S 85 (Riesa – Lommatzsch – Nossen), die S 32 (Döbeln – Lommatzsch – Zehren/B 6 - Meißen) und die S 86 (Oschatz – Lommatzsch), wobei die S 32 und die S 85 jeweils als Ortsdurchfahrt durch Lommatzsch führen. Daraus resultiert ein relativ hohes Verkehrsaufkommen auch in Bezug auf den landwirtschaftlichen und überregionalen Verkehr innerhalb der historisch gewachsenen Innenstadt von Lommatzsch mit der vorhandenen engen Bebauung.