Medieninformationen 2019
[036/2019 - 13.05.2019]
Raumordnungsverfahren zur Erweiterung des Kaolintagebaus bei Caminau abgeschlossen
Die Landesdirektion Sachsen hat das Raumordnungsverfahren für das Vorhaben „Erweiterung Kaolintagebau Caminau, Abschnitt 1“ abgeschlossen. Damit verfügt die AKW Caminauer Kaolinwerk GmbH als Antragstellerin nun über eine behördliche Bewertung der Raumverträglichkeit ihres Projektes.
Die Caminauer Kaolinwerke planen, den bestehenden Tagebau um 20 Hektar, verteilt auf drei Teilflächen, zu erweitern. So soll weiterhin hochwertiges Kaolin für die Papier- und Porzellanherstellung gewonnen werden.
Die Landesdirektion Sachsen hat ihre Raumordnerische Beurteilung mit Maßgaben versehen. Da ein Teil der Erweiterungsflächen im Biosphärenreservat liegt, müssen die Kaolinwerke im weiteren Planungsprozess insbesondere die Regelungen der Schutzgebietsverordnung des Biosphärenreservates „Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ beachten. Zudem müssen die Auswirkungen des Kaolinabbaus auf den Grundwasserspiegel und damit auf die von diesem abhängigen Pflanzen so gering wie möglich gehalten werden.
Mit der Raumordnerischen Beurteilung hat die Landesdirektion Sachsen eine wichtige Vorarbeit für die weitere Planung geleistet. Die Genehmigung für einen zukünftigen Kaolinabbau ist damit noch nicht erteilt. Über diese entscheidet - unter Berücksichtigung der Raumordnerischen Beurteilung - das Sächsische Oberbergamt in Freiberg im Planfeststellungsverfahren.
Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens hat kein Verfallsdatum. Es gilt so lange, wie sich seine Grundlagen nicht ändern.
Die Raumordnerische Beurteilung wird in den kommenden Tagen an die AKW Caminauer Kaolinwerk GmbH versendet. Die Träger öffentlicher Belange, die Gemeinden Königswartha und Lohsa sowie private Einwender, die sich am Verfahren beteiligt haben, erhalten die Möglichkeit zur Einsichtnahme.
Die Kaolinlagerstätte bei Caminau hat eine besonders große Bedeutung. Kaolin ist ein eher selten vorkommender Rohstoff. Bei Caminau liegt er in einer sehr hohen Qualität vor. Überdies sicher die Gewinnung des Rohstoffes die wirtschaftliche Basis des Abbauunternehmens.
Die Caminauer Kaolinwerke planen, den bestehenden Tagebau um 20 Hektar, verteilt auf drei Teilflächen, zu erweitern. So soll weiterhin hochwertiges Kaolin für die Papier- und Porzellanherstellung gewonnen werden.
Die Landesdirektion Sachsen hat ihre Raumordnerische Beurteilung mit Maßgaben versehen. Da ein Teil der Erweiterungsflächen im Biosphärenreservat liegt, müssen die Kaolinwerke im weiteren Planungsprozess insbesondere die Regelungen der Schutzgebietsverordnung des Biosphärenreservates „Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ beachten. Zudem müssen die Auswirkungen des Kaolinabbaus auf den Grundwasserspiegel und damit auf die von diesem abhängigen Pflanzen so gering wie möglich gehalten werden.
Mit der Raumordnerischen Beurteilung hat die Landesdirektion Sachsen eine wichtige Vorarbeit für die weitere Planung geleistet. Die Genehmigung für einen zukünftigen Kaolinabbau ist damit noch nicht erteilt. Über diese entscheidet - unter Berücksichtigung der Raumordnerischen Beurteilung - das Sächsische Oberbergamt in Freiberg im Planfeststellungsverfahren.
Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens hat kein Verfallsdatum. Es gilt so lange, wie sich seine Grundlagen nicht ändern.
Die Raumordnerische Beurteilung wird in den kommenden Tagen an die AKW Caminauer Kaolinwerk GmbH versendet. Die Träger öffentlicher Belange, die Gemeinden Königswartha und Lohsa sowie private Einwender, die sich am Verfahren beteiligt haben, erhalten die Möglichkeit zur Einsichtnahme.
Die Kaolinlagerstätte bei Caminau hat eine besonders große Bedeutung. Kaolin ist ein eher selten vorkommender Rohstoff. Bei Caminau liegt er in einer sehr hohen Qualität vor. Überdies sicher die Gewinnung des Rohstoffes die wirtschaftliche Basis des Abbauunternehmens.