Medieninformationen 2019
[035/2019 - 08.05.2019]
Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren für die Eisenbahn-Neubaustrecke Dresden-Prag findet Anfang Mai statt
Die Landesdirektion Sachsen führt am 8. Mai 2019 in Pirna die Antragskonferenz für das Raumordnungsverfahren zur Eisenbahn-Neubaustrecke Dresden-Prag durch. Die nicht öffentliche Antragskonferenz dient der Vorbereitung des Raumordnungsverfahrens.
In der Antragskonferenz informiert die DB Netz AG zunächst die vom Vorhaben berührten Gemeinden, den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, den Regionalen Planungsverband Oberes Elbtal/ Osterzgebirge, die in Sachsen anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie weitere Träger öffentlicher Belange über das Neubauprojekt. Anschließend erhalten die anwesenden Gemeinden und Institutionen die Gelegenheit, Stellung zum Vorschlag der Antragsunterlagen zu nehmen und Hinweise zur Planung zu geben.
Im Ergebnis der Antragskonferenz legt die Landesdirektion Sachsen den Untersuchungsrahmen für die Raumverträglichkeitsprüfung sowie Inhalt und Umfang der Unterlagen für das Raumordnungsverfahren fest.
Der Untersuchungsrahmen definiert das Gebiet, in welchem die Raumverträglichkeit zu untersuchen ist. Die Grundlage dafür bilden die in das Raumordnungsverfahren eingebrachten Trassenkorridore. Des Weiteren bestimmt er, welche raumbedeutsamen Belange dabei zu betrachten sind. Raumbedeutsame Belange können z. B. Siedlungen, Gewerbe, Natur und Landschaft, Forstwirtschaft, Rohstoffsicherung sowie Wasser- und Energieversorgung sein.
Im Anschluss an die Antragskonferenz erarbeitet die DB Netz AG die Unterlagen für das Raumordnungsverfahren. Die Landesdirektion Sachsen wird dieses dann voraussichtlich Ende September/Anfang Oktober 2019 beginnen können.
Im Raumordnungsverfahren wird die Öffentlichkeit beteiligt. Dazu werden die Unterlagen in den vom Vorhaben berührten Gemeinden ausgelegt sowie im Internet veröffentlicht. Betroffene Bürger haben dann die Möglichkeit, Ihre Hinweise und Anregungen an die Landesdirektion Sachsen zu richten.
Im Raumordnungsverfahren wird über die Zulässigkeit und endgültige Gestaltung der neuen Eisenbahnstrecke noch nicht entschieden. Die DB Netz AG wird auf der Grundlage der raumordnerischen Beurteilung, die konkrete Trassenführung wählen und die Feintrassierung erarbeiten. Diese wird im Rahmen des späteren Planfeststellungsverfahrens detailliert geprüft. Die Öffentlichkeit wird daran erneut umfassend beteiligt. Zuständige Behörde für das Planfeststellungsverfahren wird dann das Eisenbahnbundesamt sein.
Im Rahmen von drei Bürgerdialogveranstaltungen der Deutschen Bahn in Pirna, Heidenau und Dohma informierte die Landesdirektion Sachsen bereits im April 2019 Anwohner und interessierte Bürger über Sinn und Zweck sowie den Ablauf des Raumordnungsverfahrens.
In der Antragskonferenz informiert die DB Netz AG zunächst die vom Vorhaben berührten Gemeinden, den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, den Regionalen Planungsverband Oberes Elbtal/ Osterzgebirge, die in Sachsen anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie weitere Träger öffentlicher Belange über das Neubauprojekt. Anschließend erhalten die anwesenden Gemeinden und Institutionen die Gelegenheit, Stellung zum Vorschlag der Antragsunterlagen zu nehmen und Hinweise zur Planung zu geben.
Im Ergebnis der Antragskonferenz legt die Landesdirektion Sachsen den Untersuchungsrahmen für die Raumverträglichkeitsprüfung sowie Inhalt und Umfang der Unterlagen für das Raumordnungsverfahren fest.
Der Untersuchungsrahmen definiert das Gebiet, in welchem die Raumverträglichkeit zu untersuchen ist. Die Grundlage dafür bilden die in das Raumordnungsverfahren eingebrachten Trassenkorridore. Des Weiteren bestimmt er, welche raumbedeutsamen Belange dabei zu betrachten sind. Raumbedeutsame Belange können z. B. Siedlungen, Gewerbe, Natur und Landschaft, Forstwirtschaft, Rohstoffsicherung sowie Wasser- und Energieversorgung sein.
Im Anschluss an die Antragskonferenz erarbeitet die DB Netz AG die Unterlagen für das Raumordnungsverfahren. Die Landesdirektion Sachsen wird dieses dann voraussichtlich Ende September/Anfang Oktober 2019 beginnen können.
Im Raumordnungsverfahren wird die Öffentlichkeit beteiligt. Dazu werden die Unterlagen in den vom Vorhaben berührten Gemeinden ausgelegt sowie im Internet veröffentlicht. Betroffene Bürger haben dann die Möglichkeit, Ihre Hinweise und Anregungen an die Landesdirektion Sachsen zu richten.
Im Raumordnungsverfahren wird über die Zulässigkeit und endgültige Gestaltung der neuen Eisenbahnstrecke noch nicht entschieden. Die DB Netz AG wird auf der Grundlage der raumordnerischen Beurteilung, die konkrete Trassenführung wählen und die Feintrassierung erarbeiten. Diese wird im Rahmen des späteren Planfeststellungsverfahrens detailliert geprüft. Die Öffentlichkeit wird daran erneut umfassend beteiligt. Zuständige Behörde für das Planfeststellungsverfahren wird dann das Eisenbahnbundesamt sein.
Im Rahmen von drei Bürgerdialogveranstaltungen der Deutschen Bahn in Pirna, Heidenau und Dohma informierte die Landesdirektion Sachsen bereits im April 2019 Anwohner und interessierte Bürger über Sinn und Zweck sowie den Ablauf des Raumordnungsverfahrens.