Medieninformationen 2008 [LDD]
[34/2008 - 15.12.2008]
Für den Spaß ohne Reue -
Die Abteilung Arbeitsschutz der Landesdirektion Dresden informiert zum Handel und Umgang mit Silvesterfeuerwerk
Wie in jedem Jahr nahen mit dem bevorstehenden Jahreswechsel auch Verkauf und Kauf von Feuerwerkskörpern für eine bunte und laute Silvesternacht. Das breite Angebot stellt Verbraucher vor viele Fragen: Welche Raketen sind die besten, was knallt am lautesten, kauft man ein Komplettsortiment im Supermarkt oder stellt man sein Silvesterfeuerwerk bei verschiedenen Anbietern selbst zusammen? Im Bereich des Handels ist zu klären, wie die explosive Ware in kurzer Frist und sicher an den Kunden zu bringen ist.
Für die Verbraucher lassen sich die Tipps für einen sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern in vier Grundregeln zusammenfassen:
• Die Gebrauchsanweisung lesen und einhalten.
• Keine Experimente wagen.
• Basteleien an den Feuerwerkskörpern grundsätzlich unterlassen.
• Nur zugelassene Feuerwerkskörper verwenden.
Ein davon abweichender Umgang mit Raketen und Knallern kann zu Unfällen mit schweren Verletzungen der Feuerwerker selbst, aber auch unbeteiligter Dritter führen. Meldungen wie die folgenden vom Jahresbeginn 2008 kehren leider immer wieder:
„Ein 32 Jahre alter Mann hat eine Feuerwerksbatterie auf einem Gartentisch aufgestellt. Unmittelbar nach der Zündung kippte die Batterie um, und die Geschosse flogen unkontrolliert umher. Mehrere Personen wurden getroffen, darunter auch ein kleines Mädchen. Das Kind erlitt eine Hirnblutung.“
„Ein 40-jähriger Mann verlor beim Hantieren mit selbst gebauten Böllern vier Finger der rechten Hand.“
„Ein 8-jähriger erlitt schwere Verbrennungen im Gesicht, nachdem ein Knallkörper unmittelbar vor ihm explodiert war.“
„Unbekannte warfen Böller in ein vorbeifahrendes Auto; der Beifahrer erlitt schwere Verletzungen“
Festzuhalten bleibt: Wenn es zu Unfällen beim Silvesterfeuerwerk kommt, sind die Ursachen meist Zweckentfremdung von Feuerwerkskörpern und leichtsinnige – außerdem verbotene - Basteleien.
Es sind aber nicht nur die Verbraucher, sondern auch die Handelseinrichtungen, die trotz der zum Jahreswechsel häufigen Hektik Sicherheitsbestimmungen beim Umgang mit Pyrotechnik einhalten müssen. Verkaufsbedingungen, Lagerung, Einhaltung zulässiger Mengen und Brandschutz sind dabei für die Händler die wesentlichen Stichworte.
Bei Handelseinrichtungen, die Feuerwerkskörper anbieten, sind Kontrollen des Arbeitsschutzes zum Jahresende deshalb schon eine Tradition. Erfreulicherweise ist zu konstatieren, dass es über die Jahre hinweg insgesamt eine positive Tendenz - also weniger festgestellte Mängel - gab. Waren in den ersten Jahren nach 1990 fehlende Kenntnisse über gesetzliche Bestimmungen und oft noch vorhandene Verkaufsprovisorien problematisch, so haben sich mit der Entwicklung der Handelseinrichtungen die Bedingungen stetig verbessert.
Dennoch kommt es noch immer zu Verstößen gegen die Sicherheitsvorschriften beim Handel mit Feuerwerkskörpern. So wurden zum Jahreswechsel 2007/2008 in Sachsen 884 Verkaufseinrichtungen kontrolliert und dabei 325 Mängel festgestellt.
Bei der weitaus überwiegenden Anzahl der Mängel handelte es sich nicht um gravierende Verstöße und in den meisten Fällen konnte der gesetzliche Zustand nach entsprechenden Hinweisen der Mitarbeiter der Landesdirektion Dresden sehr schnell wieder hergestellt werden. Mitunter sind aber auch weitergehende Konsequenzen erforderlich. So wurde bei der Überprüfung eines Pyrotechnik-Lagers vor einigen Jahren festgestellt, dass sich im betreffenden Gebäude mehr als 90 Tonnen Feuerwerkskörper befanden. Es fehlte jedoch eine Lagergenehmigung und das Gebäude war als Lager für Pyrotechnik auch nicht geeignet. In Zusammenarbeit mit der Polizei wurde veranlasst, dass die Waren zurück zum Lieferer transportiert wurden. Da es sich bei dieser Lagerung auch um einen Straftatbestand handelte, erfolgte zudem die Abgabe des Falles an den Staatsanwalt.
Auch der Handel mit nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern - vor deren Erwerb dringend gewarnt wird - ist, wenn auch selten, anzutreffen. In einer Markthalle tauchten z.B. bei mehreren Händlern nicht zugelassene Feuerwerkskörper polnischer Herkunft auf. Die Feuerwerkskörper wurden sichergestellt und dem Kampfmittelbeseitigungsdienst zur Vernichtung übergeben. In der betreffenden Markthalle fanden daraufhin regelmäßige Kontrollen statt.
Ein weiteres Problem ist die Einhaltung der zulässigen Mengen in Lagerräumen und den Verkaufsbereichen. Ein paar Kilo mehr im Lagerraum, ist das so schlimm? Die Firmenzentrale hat uns diese Menge zugeteilt! Eine größere Menge im Verkaufsbereich, das spart Aufwand beim Heranschaffen des Nachschubs! Wir müssen doch unser volles Sortiment präsentieren! - So oder ähnlich wird dann argumentiert. Hin und wieder werden auch Lagerräume zum Verkaufsbereich umfunktioniert, obwohl dort ausschließlich die Bevorratung mit Feuerwerkskörpern erfolgen darf. Kunden sind in all diesen Fällen durch die räumliche Konzentration großer Mengen pyrotechnischer Erzeugnisse – das kann bis zu einer Tonne sein - unnötigen Gefahren ausgesetzt.
Dass im vergangenen Jahr Kinder einen Kleidercontainer mittels Feuerwerkskörper in Brand gesetzt haben, lässt schließen, dass auch der Grundsatz „Keine gefährlichen Feuerwerkskörper in Kinderhand!“ nicht immer Beachtung findet. Allerdings sind an diesem Punkt Handel und Erziehungsberechtigte gleichermaßen in der Pflicht. Die Handelseinrichtungen dürfen pyrotechnische Erzeugnisse der Klasse II nur an Personen über 18 Jahren abgeben. Das bedeutet, dass eine entsprechende Aufsicht über die zum Verkauf bereit gestellten Feuerwerkskörper gesichert sein muss.
Die Mitarbeiter der Abteilung Arbeitsschutz werden wie immer zum Jahresende - um Gefährdungen oder Schäden bei Personal und Kunden vorzubeugen - wieder zahlreiche Kontrollen bei Händlern durchführen, die pyrotechnische Erzeugnissen anbieten. Sie werden einerseits beraten und informieren, andererseits aber auch bei Verstößen gegen Sicherheitsbestimmungen korrigierend eingreifen.
Die Einhaltung der Sicherheitsregeln beim Verkauf und bei der Benutzung von Feuerwerkskörpern sollte garantieren, dass der gewiss wieder laute und bunte Start in das neue Jahr unfallfrei und der Spaß also ohne Reue bleibt.