Medieninformationen 2019
[033/2019 - 29.04.2019]
Sichere Brücke für Krummenhennersdorf
Landesdirektion Sachsen genehmigt Ersatzneubau über die Bobritzsch in Halsbrücke
Die Landesdirektion Sachsen hat den Planfeststellungsbeschluss für den Ersatzneubau der Brücke über die Bobritzsch in der Gemeinde Halsbrücke, Ortsteil Krummenhennersdorf, erlassen. Damit verfügt das Landesamt für Straßenbau und Verkehr als Vorhabenträger über Baurecht.
Im Rahmen des genehmigten Vorhabens soll die bestehende Brücke auf einem 230 Meter langen Bauabschnitt im Zuge der S 196 komplett abgerissen werden und einem Neubau weichen. Die neue Brücke wird zukünftig eine 7,50 Meter breite Fahrbahn und einen Gehweg mit einer Breite von 1,50 Metern aufweisen. Das entstehende Bauwerk mit einer lichten Weite von 20 Metern wird damit den Anforderungen der Verkehrssicherheit, insbesondere dem Schutz der Fußgänger, gerecht. Der Neubau ist ohne Mittelpfeiler geplant, um einen erheblich besseren Hochwasserschutz gewährleisten zu können.
Ein Ersatzneubau ist erforderlich, weil die alte Konstruktion erhebliche bauliche Mängel aufweist und die Nutzbreite der bestehenden Brücke (4,34 Meter) zu Einschränkungen der Verkehrssicherheit führt. Der Planfeststellungsbeschluss beinhaltet daher die denkmalschutzrechtliche Abrissgenehmigung für das 1806 errichtete zweifeldrige Steinbogenbrückenbauwerk. Nach eingehender Prüfung aller Lösungsmöglichkeiten wurde der Erhalt verworfen, da ein schadloser Hochwasserabfluss nur durch eine Brücke ohne Mittelpfeiler zu gewährleisten ist. Zudem erfüllt das Bestandsbauwerk geltende europaweit vereinheitlichte Regeln für die Bemessung im Bauwesen (europäische Eurocode-Norm) nicht.
An das historische Bauwerk soll nach dem erklärten Willen der Gemeinde Halsbrücke sowie des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr in geeigneter Weise erinnert werden, etwa in Form eines Gedenksteins mit Informationstafel.
Der Planfeststellungsbeschluss wird den betroffenen Grundstückseigentümern in Kürze zugestellt. Ort und Zeit der Auslegung werden gesondert ortsüblich bekannt gemacht.
Im Rahmen des genehmigten Vorhabens soll die bestehende Brücke auf einem 230 Meter langen Bauabschnitt im Zuge der S 196 komplett abgerissen werden und einem Neubau weichen. Die neue Brücke wird zukünftig eine 7,50 Meter breite Fahrbahn und einen Gehweg mit einer Breite von 1,50 Metern aufweisen. Das entstehende Bauwerk mit einer lichten Weite von 20 Metern wird damit den Anforderungen der Verkehrssicherheit, insbesondere dem Schutz der Fußgänger, gerecht. Der Neubau ist ohne Mittelpfeiler geplant, um einen erheblich besseren Hochwasserschutz gewährleisten zu können.
Ein Ersatzneubau ist erforderlich, weil die alte Konstruktion erhebliche bauliche Mängel aufweist und die Nutzbreite der bestehenden Brücke (4,34 Meter) zu Einschränkungen der Verkehrssicherheit führt. Der Planfeststellungsbeschluss beinhaltet daher die denkmalschutzrechtliche Abrissgenehmigung für das 1806 errichtete zweifeldrige Steinbogenbrückenbauwerk. Nach eingehender Prüfung aller Lösungsmöglichkeiten wurde der Erhalt verworfen, da ein schadloser Hochwasserabfluss nur durch eine Brücke ohne Mittelpfeiler zu gewährleisten ist. Zudem erfüllt das Bestandsbauwerk geltende europaweit vereinheitlichte Regeln für die Bemessung im Bauwesen (europäische Eurocode-Norm) nicht.
An das historische Bauwerk soll nach dem erklärten Willen der Gemeinde Halsbrücke sowie des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr in geeigneter Weise erinnert werden, etwa in Form eines Gedenksteins mit Informationstafel.
Der Planfeststellungsbeschluss wird den betroffenen Grundstückseigentümern in Kürze zugestellt. Ort und Zeit der Auslegung werden gesondert ortsüblich bekannt gemacht.