Medieninformationen 2008 [LDD]
[32/2008 - 08.12.2008]
Landesdirektion Dresden genehmigt Doppelhaushalt der Landeshauptstadt für 2009 und 2010
Die Landesdirektion Dresden hat mit Bescheid vom 8. Dezember 2008 den Doppelhaushalt der Landeshauptstadt Dresden für die Jahre 2009 und 2010 zum Vollzug freigegeben.
Der zur Prüfung vorgelegte Etat enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die Landesdirektion konnte im Ergebnis der Haushaltsprüfung auf die Erteilung von Auflagen gänzlich verzichten und gab lediglich einige rechtsaufsichtliche Hinweise.
Anders als in den Jahren seit 2000 konnten die Haushaltspläne – wie haushaltsrechtlich vorgesehen – bereits im Jahr vor ihrem Wirkungszeitraum bestätigt werden. Damit entfällt die vorläufige Haushaltsführung. In den vergangenen Jahren konnten die Dresdner Etats immer erst im bereits angelaufenen Haushaltszeitraum genehmigt werden.
„Dresden hat gut gearbeitet und ist deshalb momentan in einer komfortablen Haushaltslage“ bewertet der Präsident der Landesdirektion Dr. Hasenpflug die Genehmigung aus seinem Haus, „aber die gegenwärtigen Nachrichten aus Wirtschaft und Finanzwelt signalisieren bereits deutlich die kommunalen Haushaltsrisiken der nächsten Zukunft. Haushaltsdisziplin bleibt das unbedingte Gebot der Stunde.“