Medieninformationen 2019
[027/2019 - 04.04.2019]
Landesdirektion lehnt die Verlängerung der Abbruchgenehmigung für die Papierfabrik Golzern ab
Die Landesdirektion Sachsen hat die von der Stadt Grimma beantragte Verlängerung der im November 2014 erteilten Abbruchgenehmigung für die an der Vereinigten Mulde befindliche Papierfabrik Golzern versagt. Die denkmalgeschützten Gebäude der Fabrikanlage sind daher zu erhalten.
Hintergrund dieser Entscheidung ist das fehlende Einvernehmen der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Leipzig, die als zuständige Behörde die Naturschutzbelange im Zusammenhang mit dem Abriss der Papierfabrik Golzern zu prüfen hatte.
Die historische Fabrikanlage wird von Naturschutzgebieten von europäischem Rang umschlossen. Darüber hinaus siedeln geschützte Tierarten in der Fabrikanlage. Der Abbruch hat daher immer auch Auswirkungen auf naturschutzrechtliche Belange. Diese Auswirkungen sind vor einem eventuellen Abbruch der Papierfabrik einer naturschutzrechtlich tragfähigen Klärung zuzuführen.
Hintergrund dieser Entscheidung ist das fehlende Einvernehmen der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Leipzig, die als zuständige Behörde die Naturschutzbelange im Zusammenhang mit dem Abriss der Papierfabrik Golzern zu prüfen hatte.
Die historische Fabrikanlage wird von Naturschutzgebieten von europäischem Rang umschlossen. Darüber hinaus siedeln geschützte Tierarten in der Fabrikanlage. Der Abbruch hat daher immer auch Auswirkungen auf naturschutzrechtliche Belange. Diese Auswirkungen sind vor einem eventuellen Abbruch der Papierfabrik einer naturschutzrechtlich tragfähigen Klärung zuzuführen.