Medieninformationen 2019
[025/2019 - 27.03.2019]
Landesdirektion Sachsen bestätigt Doppelhaushalt des Landkreises Mittelsachsen 2019/2020
Die Landesdirektion Sachsen hat den vom Kreistag des Landkreises Mittelsachsen am 5. Dezember 2018 beschlossenen Doppel-Haushalt für 2019 und 2020 zum Vollzug freigegeben.
Der Ergebnishaushalt hat im Haushaltsjahr 2019 ein Volumen von ca. 389 Millionen Euro und im Haushaltsjahr 2020 von ca. 408 Millionen Euro. Der Doppelhaushalt des Landkreises Mittelsachsen ist sowohl für 2019 als auch für 2020 ausgeglichen.
Für Investitionen u. a. in den Bereichen Kreisstraßen und Schulen sind 2019 und 2020 insgesamt ca. 56 Millionen Euro eingeplant. Kreditaufnahmen zur Finanzierung seiner geplanten Investitionen benötigt der Landkreis weder im laufenden Jahr 2019 noch in den Folgejahren bis 2023.
Der Umlagesatz für die Kreisumlage beträgt für beide Haushaltsjahre 30,5 Prozent. Bisher lag der Umlagesatz bei 31,7 Prozent. Mit der Kreisumlage werden die kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung der Aufgaben des Landkreises beteiligt.
Der Landkreis Mittelsachsen wird auch über das Jahr 2020 hinaus einen ausgeglichenen Haushalt erreichen. Laut seiner mittelfristigen Finanzplanung ist die Liquidität und finanzielle Leistungsfähigkeit bis in das Jahr 2023 gewährleistet.
Aufgrund dieser stabilen Haushaltslage des Landkreises Mittelsachsen sowohl im aktuellen Doppelhaushalt 2019/2020 als auch im mittelfristigen Ausblick bis 2023 konnte die Landesdirektion Sachsen auf den Erlass von Nebenbestimmungen in Verbindung mit der Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Haushalts verzichten.
Der Ergebnishaushalt hat im Haushaltsjahr 2019 ein Volumen von ca. 389 Millionen Euro und im Haushaltsjahr 2020 von ca. 408 Millionen Euro. Der Doppelhaushalt des Landkreises Mittelsachsen ist sowohl für 2019 als auch für 2020 ausgeglichen.
Für Investitionen u. a. in den Bereichen Kreisstraßen und Schulen sind 2019 und 2020 insgesamt ca. 56 Millionen Euro eingeplant. Kreditaufnahmen zur Finanzierung seiner geplanten Investitionen benötigt der Landkreis weder im laufenden Jahr 2019 noch in den Folgejahren bis 2023.
Der Umlagesatz für die Kreisumlage beträgt für beide Haushaltsjahre 30,5 Prozent. Bisher lag der Umlagesatz bei 31,7 Prozent. Mit der Kreisumlage werden die kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung der Aufgaben des Landkreises beteiligt.
Der Landkreis Mittelsachsen wird auch über das Jahr 2020 hinaus einen ausgeglichenen Haushalt erreichen. Laut seiner mittelfristigen Finanzplanung ist die Liquidität und finanzielle Leistungsfähigkeit bis in das Jahr 2023 gewährleistet.
Aufgrund dieser stabilen Haushaltslage des Landkreises Mittelsachsen sowohl im aktuellen Doppelhaushalt 2019/2020 als auch im mittelfristigen Ausblick bis 2023 konnte die Landesdirektion Sachsen auf den Erlass von Nebenbestimmungen in Verbindung mit der Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Haushalts verzichten.