Medieninformationen 2019
[022/2019 - 11.03.2019]
Landesdirektion Sachsen genehmigt Doppelhaushalt der Stadt Chemnitz für die Jahre 2019 und 2020
Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 8. März 2019 den Doppelhaushalt der Stadt Chemnitz für die Jahre 2019 und 2020 genehmigt. Gleichfalls genehmigt wurde die Aufnahme von Krediten in Höhe von rund 17 Millionen Euro für 2019 und rund 31 Millionen Euro für 2020.
Das Haushaltsvolumen im Ergebnishaushalt beträgt im Jahr 2019 rund 805 Millionen Euro, im Jahr 2020 rund 826 Millionen Euro. Für Investitionen hat die Stadt für 2019 rund 125 Millionen Euro und für das Jahr 2020 rund 119 Millionen Euro eingeplant.
Die Landesdirektion Sachsen bewertet den Doppelhaushalt 2019/2020 als gesetzmäßig. So erreicht die Stadt Chemnitz in beiden Haushaltsjahren den Haushaltsausgleich.
Aus Sicht der Kommunalaufsicht ist die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt nicht mehr uneingeschränkt gegeben. Dies insbesondere deshalb, weil nach den derzeitigen Planungen die Stadt im Zeitraum 2019 bis 2023 nicht in der Lage sein wird, mit den aus der laufenden Verwaltungstätigkeit erwirtschafteten Mitteln die ordentliche Kredittilgung zu decken. Dies gelingt nur durch einen Rückgriff auf die Liquiditätsreserven. Dadurch werden diese bis 2023 weitestgehend aufgebraucht sein.
Die Landesdirektion Sachsen hat deshalb die Genehmigung des Doppelhaushaltes mit Hinweisen verbunden. Die Stadt Chemnitz muss spätestens mit Vorlage des Doppelhaushaltes 2021/2022 nachweisen, dass sie entweder die Mittel für die Kredittilgung erwirtschaftet oder dafür ausreichend liquide Mittel anspart.
Die Landesdirektion Sachsen schätzt ein, dass der finanzielle Handlungsspielraum der Stadt Chemnitz aus den Vorjahren, dieser war – neben günstigen finanziellen Rahmenbedingungen – vor allem das Ergebnis der bisherigen Konsolidierungsbemühungen, sich bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes (2019-2023) einengt.
Das Haushaltsvolumen im Ergebnishaushalt beträgt im Jahr 2019 rund 805 Millionen Euro, im Jahr 2020 rund 826 Millionen Euro. Für Investitionen hat die Stadt für 2019 rund 125 Millionen Euro und für das Jahr 2020 rund 119 Millionen Euro eingeplant.
Die Landesdirektion Sachsen bewertet den Doppelhaushalt 2019/2020 als gesetzmäßig. So erreicht die Stadt Chemnitz in beiden Haushaltsjahren den Haushaltsausgleich.
Aus Sicht der Kommunalaufsicht ist die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt nicht mehr uneingeschränkt gegeben. Dies insbesondere deshalb, weil nach den derzeitigen Planungen die Stadt im Zeitraum 2019 bis 2023 nicht in der Lage sein wird, mit den aus der laufenden Verwaltungstätigkeit erwirtschafteten Mitteln die ordentliche Kredittilgung zu decken. Dies gelingt nur durch einen Rückgriff auf die Liquiditätsreserven. Dadurch werden diese bis 2023 weitestgehend aufgebraucht sein.
Die Landesdirektion Sachsen hat deshalb die Genehmigung des Doppelhaushaltes mit Hinweisen verbunden. Die Stadt Chemnitz muss spätestens mit Vorlage des Doppelhaushaltes 2021/2022 nachweisen, dass sie entweder die Mittel für die Kredittilgung erwirtschaftet oder dafür ausreichend liquide Mittel anspart.
Die Landesdirektion Sachsen schätzt ein, dass der finanzielle Handlungsspielraum der Stadt Chemnitz aus den Vorjahren, dieser war – neben günstigen finanziellen Rahmenbedingungen – vor allem das Ergebnis der bisherigen Konsolidierungsbemühungen, sich bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes (2019-2023) einengt.