Medieninformationen 2019
[021/2019 - 11.03.2019]
Landesdirektion Sachsen genehmigt Fördermittel zur Renaturierung des Rosinenbaches in Freiberg
Der Freistaat Sachsen bezuschusst Maßnahmen zur Renaturierung des Rosinenbachs im Freiberger Ortsteil Zug mit Fördermitteln in Höhe von rund 189.000 Euro. Das städtische Gewässer wird im Bereich zwischen Frauensteiner Straße und Kleinem Hüttenteich am Saugrundweg auf einer Länge von 550 Metern umgestaltet.
Mit der geförderten Maßnahme soll der verrohrte Rosinenbach vollständig offengelegt und damit ökologisch aufgewertet werden. In diesem Zusammenhang ist ein neues Gewässerbett zwischen Frauensteiner Straße und Kleinem Hüttenteich geplant. Die Renaturierungsmaßnahme dient in erster Linie zur Wiederherstellung von naturnahen Lebensräumen. Dabei sollen insbesondere die ursprünglichen Tier- und Pflanzenarten wieder angesiedelt und das ursprüngliche Flussbett wiederhergestellt werden.
Die geplanten Gesamtkosten für die Umbaumaßnahmen des Rosinenbachs belaufen sich auf etwa 210.000 Euro. Die Stadt Freiberg bringt den Differenzbetrag von rund 21.000 Euro aus eigenen Haushaltsmitteln auf. Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes oder Potenzials der Gewässer können nach der Förderrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz (RL GH/2018) mit staatlichen Steuermitteln in Höhe von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst werden.
Die Landesmittel stellt das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) bereit.
Mit der geförderten Maßnahme soll der verrohrte Rosinenbach vollständig offengelegt und damit ökologisch aufgewertet werden. In diesem Zusammenhang ist ein neues Gewässerbett zwischen Frauensteiner Straße und Kleinem Hüttenteich geplant. Die Renaturierungsmaßnahme dient in erster Linie zur Wiederherstellung von naturnahen Lebensräumen. Dabei sollen insbesondere die ursprünglichen Tier- und Pflanzenarten wieder angesiedelt und das ursprüngliche Flussbett wiederhergestellt werden.
Die geplanten Gesamtkosten für die Umbaumaßnahmen des Rosinenbachs belaufen sich auf etwa 210.000 Euro. Die Stadt Freiberg bringt den Differenzbetrag von rund 21.000 Euro aus eigenen Haushaltsmitteln auf. Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes oder Potenzials der Gewässer können nach der Förderrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz (RL GH/2018) mit staatlichen Steuermitteln in Höhe von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst werden.
Die Landesmittel stellt das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) bereit.