Medieninformationen 2019
[019/2019 - 01.03.2019]
Landesdirektion Sachsen gibt Ausblick auf die Schiffbarkeit sächsischer Tagebaugewässer
Die Landesdirektion Sachsen informiert heute im Rahmen des 11. Sächsischen Wassersportgespräches zur Wassersportmesse „Beach & Boat 2019“ in Leipzig über den Stand der Schiffbarkeit der Tagebaugewässer im Leipziger Neuseenland und im Lausitzer Seenland.
Bisher gilt für die allermeisten Tagebaugewässer, dass die Befahrung mit Wasserfahrzeugen auf der Grundlage von Genehmigungen der jeweils örtlich zuständigen Landratsämter erfolgt. Damit ist eine Nutzung zu Zwecken der Erholung und des Tourismus bereits jetzt möglich. Allgemein schiffbar ist bisher jedoch nur der Geierswalder See.
Um die allgemeine Schiffbarkeit für alle Tagebaugewässer zu erreichen, muss die Landesdirektion Sachsen jeweils deren Fertigstellung für die Schiffbarkeit feststellen (FdF). Dieser Schritt kann für den Partwitzer See einschließlich des Barbarakanals im Lausitzer Seenland - wenn keine grundsätzlichen Bedenken im Rahmen des derzeitigen Anhörungsverfahrens vorgetragen werden - voraussichtlich bis Ende April 2019 vollzogen werden.
Die für die FdF erforderlichen Verwaltungsverfahren sind auch für mehrere andere Tagebauseen schon weit vorangeschritten. Einen vollständigen Überblick über die Arbeitsstände der Verfahren zur FdF enthält die beigefügte Tabelle.
Die FdF ist an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft. Neben Belangen des Wasser-, Schifffahrts- und des Bergrechts sind für jeden See spezielle umweltrechtliche Belange zu prüfen. Dafür müssen unter anderem Naturschutzgutachten und Lärmschutzgutachten eingeholt werden. Im Falle der Naturschutzgutachten beläuft sich der Untersuchungszeitraum auf ein knappes Jahr. Die Gutachten sind entscheidend für die Frage, welche Beschränkungen der Schifffahrt zu beachten sind.
Die Verfahrensfortschritte wird die Landesdirektion Sachsen weiterhin aktiv kommunizieren.
Anlage
Bisher gilt für die allermeisten Tagebaugewässer, dass die Befahrung mit Wasserfahrzeugen auf der Grundlage von Genehmigungen der jeweils örtlich zuständigen Landratsämter erfolgt. Damit ist eine Nutzung zu Zwecken der Erholung und des Tourismus bereits jetzt möglich. Allgemein schiffbar ist bisher jedoch nur der Geierswalder See.
Um die allgemeine Schiffbarkeit für alle Tagebaugewässer zu erreichen, muss die Landesdirektion Sachsen jeweils deren Fertigstellung für die Schiffbarkeit feststellen (FdF). Dieser Schritt kann für den Partwitzer See einschließlich des Barbarakanals im Lausitzer Seenland - wenn keine grundsätzlichen Bedenken im Rahmen des derzeitigen Anhörungsverfahrens vorgetragen werden - voraussichtlich bis Ende April 2019 vollzogen werden.
Die für die FdF erforderlichen Verwaltungsverfahren sind auch für mehrere andere Tagebauseen schon weit vorangeschritten. Einen vollständigen Überblick über die Arbeitsstände der Verfahren zur FdF enthält die beigefügte Tabelle.
Die FdF ist an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft. Neben Belangen des Wasser-, Schifffahrts- und des Bergrechts sind für jeden See spezielle umweltrechtliche Belange zu prüfen. Dafür müssen unter anderem Naturschutzgutachten und Lärmschutzgutachten eingeholt werden. Im Falle der Naturschutzgutachten beläuft sich der Untersuchungszeitraum auf ein knappes Jahr. Die Gutachten sind entscheidend für die Frage, welche Beschränkungen der Schifffahrt zu beachten sind.
Die Verfahrensfortschritte wird die Landesdirektion Sachsen weiterhin aktiv kommunizieren.
Anlage