Medieninformationen 2019
[013/2019 - 14.02.2019]
Landesdirektion Sachsen gibt den Doppelhaushalt 2019/2020 der Landeshauptstadt Dresden zum Vollzug frei
Die Landesdirektion Sachsen hat die vom Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden am 13. und 14. Dezember 2018 beschlossene Doppel-Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 zum Vollzug freigegeben.
Der Ergebnishaushalt hat im Haushaltsjahr 2019 ein Volumen von ca. 1,75 Milliarden Euro und im Haushaltsjahr 2020 von ca. 1,81 Milliarden Euro.
Für Investitionen sind im Haushaltsjahr 2019 Ausgaben in Höhe von ca. 358 Millionen Euro und im Folgejahr in Höhe von rund 315 Millionen Euro vorgesehen. Hiervon entfallen allein auf Baumaßnahmen ca. 273 Millionen Euro bzw. ca. 256 Millionen Euro. Dabei liegt der Schwerpunkt unverändert im Schulhausbau. Hinzukommen wird der Neubau des Verwaltungszentrums am Ferdinandplatz.
Die vom Eigenbetrieb „Städtisches Klinikum Dresden“ geplante Kreditaufnahme in Höhe von 4,2 Millionen Euro konnte genehmigt werden. Gleichfalls genehmigt werden konnte eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von rund 7 Millionen Euro. Verpflichtungsermächtigungen ermöglichen im laufenden Haushaltsjahr finanzielle Verpflichtungen, die erst in den Folgejahren zu Auszahlungen führen. Das Klinikum benötigt die Mittel für die Finanzierung von Investitionen, unter anderem für die Sanierung des Hauses P am Standort Friedrichsstadt.
Die Landeshauptstadt Dresden hält an ihrem Verschuldungsverbot für den Stadthaushalt fest. Dort sind für beide Haushaltsjahre keine Kreditaufnahmen vorgesehen. Auch ansonsten enthält die Doppelhaushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Landeshauptstadt Dresden kann den Haushaltsausgleich ohne Inanspruchnahme von Überschüssen aus Rücklagen und Verrechnung mit dem Basiskapital erreichen. Sie verfügt in beiden Haushaltsjahren über angemessene Nettoinvestitionsmittel.
Dennoch mahnt die Landesdirektion Sachsen angesichts latenter Haushaltsrisiken auch für die Zukunft eine sparsame Haushaltsführung an. So geht die Landeshauptstadt Dresden von einem weiteren wirtschaftlichen Wachstum und von steigenden Steuererträgen und Schlüsselzuweisungen aus. Hier ist in Anbetracht der aktuellen Wirtschaftsprognosen Vorsicht angebracht. Weitere Haushaltsrisiken bestehen in möglichen Mehrkosten für vorgesehene Baumaßnahmen. Auch im konsumtiven Bereich ist unklar, ob die in beiden Haushaltsjahren veranschlagten Aufwendungen und Auszahlungen insbesondere im Sozial- und Jugendhilfebereich ausreichen. Unsicher ist zudem, ob die für zukünftige Tariferhöhungen bei den städtischen Bediensteten eingeplanten Mittel auskömmlich sind.
Der Ergebnishaushalt hat im Haushaltsjahr 2019 ein Volumen von ca. 1,75 Milliarden Euro und im Haushaltsjahr 2020 von ca. 1,81 Milliarden Euro.
Für Investitionen sind im Haushaltsjahr 2019 Ausgaben in Höhe von ca. 358 Millionen Euro und im Folgejahr in Höhe von rund 315 Millionen Euro vorgesehen. Hiervon entfallen allein auf Baumaßnahmen ca. 273 Millionen Euro bzw. ca. 256 Millionen Euro. Dabei liegt der Schwerpunkt unverändert im Schulhausbau. Hinzukommen wird der Neubau des Verwaltungszentrums am Ferdinandplatz.
Die vom Eigenbetrieb „Städtisches Klinikum Dresden“ geplante Kreditaufnahme in Höhe von 4,2 Millionen Euro konnte genehmigt werden. Gleichfalls genehmigt werden konnte eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von rund 7 Millionen Euro. Verpflichtungsermächtigungen ermöglichen im laufenden Haushaltsjahr finanzielle Verpflichtungen, die erst in den Folgejahren zu Auszahlungen führen. Das Klinikum benötigt die Mittel für die Finanzierung von Investitionen, unter anderem für die Sanierung des Hauses P am Standort Friedrichsstadt.
Die Landeshauptstadt Dresden hält an ihrem Verschuldungsverbot für den Stadthaushalt fest. Dort sind für beide Haushaltsjahre keine Kreditaufnahmen vorgesehen. Auch ansonsten enthält die Doppelhaushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Landeshauptstadt Dresden kann den Haushaltsausgleich ohne Inanspruchnahme von Überschüssen aus Rücklagen und Verrechnung mit dem Basiskapital erreichen. Sie verfügt in beiden Haushaltsjahren über angemessene Nettoinvestitionsmittel.
Dennoch mahnt die Landesdirektion Sachsen angesichts latenter Haushaltsrisiken auch für die Zukunft eine sparsame Haushaltsführung an. So geht die Landeshauptstadt Dresden von einem weiteren wirtschaftlichen Wachstum und von steigenden Steuererträgen und Schlüsselzuweisungen aus. Hier ist in Anbetracht der aktuellen Wirtschaftsprognosen Vorsicht angebracht. Weitere Haushaltsrisiken bestehen in möglichen Mehrkosten für vorgesehene Baumaßnahmen. Auch im konsumtiven Bereich ist unklar, ob die in beiden Haushaltsjahren veranschlagten Aufwendungen und Auszahlungen insbesondere im Sozial- und Jugendhilfebereich ausreichen. Unsicher ist zudem, ob die für zukünftige Tariferhöhungen bei den städtischen Bediensteten eingeplanten Mittel auskömmlich sind.