Medieninformationen 2019
[006/2019 - 25.01.2019]
Landkreis Meißen hat freie Hand beim Vollzug des Doppelhaushaltes 2019/2020
Die Landesdirektion Sachsen hat die vom Kreistag des Landkreises Meißen am 13. Dezember 2018 beschlossene Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 zum Vollzug freigegeben.
Der Haushaltsplan 2019 hat im Ergebnishaushalt ein Volumen von ca. 388,5 Millionen Euro. Für Investitionsmaßnahmen sind 2019 Auszahlungen in Höhe von ca. 26,5 Millionen Euro vorgesehen. Im Haushaltsjahr 2020 steigt das Volumen des Ergebnishaushalts auf ca. 396,7 Millionen Euro. Die Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen bleiben mit rund 15,6 Millionen Euro auf hohem Niveau.
Die Landesdirektion Sachsen bewertet positiv, dass der Landkreis weder für das Haushaltsjahr 2019 noch für das Haushaltsjahr 2020 Kredite aufnehmen muss. Auch mittelfristig sind keine Kreditaufnahmen geplant. In der Folge soll die Kreditverschuldung von derzeit ca. 17,4 Millionen Euro auf unter 5 Millionen Euro zum Ende des Jahres 2023 sinken.
Da künftig keine Kreditaufnahmen geplant sind, unterliegt der in der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nicht der Genehmigungspflicht. Verpflichtungsermächtigungen ermöglichen im laufenden Haushaltsjahr finanzielle Verpflichtungen, die aber erst in den Folgejahren zu Auszahlungen führen. Weil auch der Höchstbetrag der Kassenkredite, die der Landkreis 2019 und 2020 aufnehmen darf, im genehmigungsfreien Rahmen liegt, enthält die Haushaltssatzung keine zu genehmigenden Bestandteile.
Die Kreisumlage, mit der die kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung der Aufgaben des Landkreises beteiligt werden, beträgt in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 jeweils 33,88 Prozent. Damit gelingt dem Landkreis eine Absenkung gegenüber dem Jahr 2018, in dem der Umlagesatz bei 35,44 Prozent lag.
Der Landkreis Meißen erreicht in beiden Haushaltsjahren den Haushaltsausgleich entsprechend der geltenden Rechtslage. Zwar übersteigen jeweils die Aufwendungen die Erträge, die Differenzen können aber durch Rücklagen aus Überschüssen der Vorjahre ausgeglichen werden.
Für die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises Meißen spricht weiterhin, dass er in den Haushaltsjahren 2019 und 2020, wie auch in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2023, in der Lage ist, seine Auszahlungen für die ordentlichen Kredittilgungen durch einen Zahlungsmittelüberschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit zu erwirtschaften. Darüber hinaus ist die Liquidität des Landkreises Meißen auch innerhalb des gesamten Finanzplanungszeitraumes bis 2023 gewährleistet.
Der Haushaltsplan 2019 hat im Ergebnishaushalt ein Volumen von ca. 388,5 Millionen Euro. Für Investitionsmaßnahmen sind 2019 Auszahlungen in Höhe von ca. 26,5 Millionen Euro vorgesehen. Im Haushaltsjahr 2020 steigt das Volumen des Ergebnishaushalts auf ca. 396,7 Millionen Euro. Die Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen bleiben mit rund 15,6 Millionen Euro auf hohem Niveau.
Die Landesdirektion Sachsen bewertet positiv, dass der Landkreis weder für das Haushaltsjahr 2019 noch für das Haushaltsjahr 2020 Kredite aufnehmen muss. Auch mittelfristig sind keine Kreditaufnahmen geplant. In der Folge soll die Kreditverschuldung von derzeit ca. 17,4 Millionen Euro auf unter 5 Millionen Euro zum Ende des Jahres 2023 sinken.
Da künftig keine Kreditaufnahmen geplant sind, unterliegt der in der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nicht der Genehmigungspflicht. Verpflichtungsermächtigungen ermöglichen im laufenden Haushaltsjahr finanzielle Verpflichtungen, die aber erst in den Folgejahren zu Auszahlungen führen. Weil auch der Höchstbetrag der Kassenkredite, die der Landkreis 2019 und 2020 aufnehmen darf, im genehmigungsfreien Rahmen liegt, enthält die Haushaltssatzung keine zu genehmigenden Bestandteile.
Die Kreisumlage, mit der die kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung der Aufgaben des Landkreises beteiligt werden, beträgt in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 jeweils 33,88 Prozent. Damit gelingt dem Landkreis eine Absenkung gegenüber dem Jahr 2018, in dem der Umlagesatz bei 35,44 Prozent lag.
Der Landkreis Meißen erreicht in beiden Haushaltsjahren den Haushaltsausgleich entsprechend der geltenden Rechtslage. Zwar übersteigen jeweils die Aufwendungen die Erträge, die Differenzen können aber durch Rücklagen aus Überschüssen der Vorjahre ausgeglichen werden.
Für die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises Meißen spricht weiterhin, dass er in den Haushaltsjahren 2019 und 2020, wie auch in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2023, in der Lage ist, seine Auszahlungen für die ordentlichen Kredittilgungen durch einen Zahlungsmittelüberschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit zu erwirtschaften. Darüber hinaus ist die Liquidität des Landkreises Meißen auch innerhalb des gesamten Finanzplanungszeitraumes bis 2023 gewährleistet.