Medieninformationen 2019
[003/2019 - 24.01.2019]
Landesdirektion Sachsen reicht Landeszuschüsse für Kindertageseinrichtungen aus
Die Landesdirektion Sachsen hat im Januar 2019 den ersten Betrag der Landeszuschüsse des Freistaates Sachsen 2019 für Kindertageseinrichtungen in Höhe von 53,5 Millionen Euro an die Landkreise und kreisfreien Städte bzw. die Träger der Einrichtungen ausgezahlt.
Im Jahr 2019 beteiligt sich der Freistaat Sachsen nach dem Sächsischen Gesetz über Kindertageseinrichtungen in Form eines Landeszuschusses voraussichtlich mit insgesamt etwa 725 Millionen Euro an der Finanzierung der Personal- und Sachkosten der Kindertageseinrichtungen. Für die Berechnung und monatliche Auszahlung ist die Landesdirektion Sachsen zuständig.
Maßgebend für die Bemessung des Zuschusses ist die Anzahl der am 1. April des Vorjahres in Einrichtungen und Kindertagespflege aufgenommenen täglich neunstündig betreuten Kinder. Dabei wird nach Einrichtungen, die sich innerhalb und außerhalb des Bedarfsplans der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte befinden, unterschieden.
Innerhalb des Bedarfsplans werden 315.853 Kinder in 4.803 Einrichtungen betreut. Im Jahr 2019 zahlt der Freistaat Sachsen dafür Landeszuschüsse in Höhe von ca. 716,9 Millionen Euro. 29 Einrichtungen außerhalb des Bedarfsplans betreuen 1.046 Kinder. An freie Träger werden für 2019 Landeszuschüsse in Höhe von insgesamt etwa 2,3 Millionen Euro ausgereicht.
Darüber hinaus erhalten 26 öffentliche Schulträger im Rahmen der Betriebskostenbeteiligung des Freistaates Sachsen für die sonderpädagogische Betreuung von insgesamt 3.850 Schülern 2019 Landeszuschüsse in Höhe von ca. 5,6 Millionen Euro. An Träger von sorbischen und zweisprachigen Kitas werden 2019 Zuschüsse in Höhe von 565.000 Euro zur Förderung der sorbischen Sprache und Kultur ausgezahlt.
Die Zuschüsse des Freistaates zu den Betriebskosten der Kindertagesstätten werden von der Landesdirektion Sachsen monatlich ausgezahlt. Die nächste Auszahlung wird im Februar 2019 erfolgen.
Im Jahr 2019 beteiligt sich der Freistaat Sachsen nach dem Sächsischen Gesetz über Kindertageseinrichtungen in Form eines Landeszuschusses voraussichtlich mit insgesamt etwa 725 Millionen Euro an der Finanzierung der Personal- und Sachkosten der Kindertageseinrichtungen. Für die Berechnung und monatliche Auszahlung ist die Landesdirektion Sachsen zuständig.
Maßgebend für die Bemessung des Zuschusses ist die Anzahl der am 1. April des Vorjahres in Einrichtungen und Kindertagespflege aufgenommenen täglich neunstündig betreuten Kinder. Dabei wird nach Einrichtungen, die sich innerhalb und außerhalb des Bedarfsplans der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte befinden, unterschieden.
Innerhalb des Bedarfsplans werden 315.853 Kinder in 4.803 Einrichtungen betreut. Im Jahr 2019 zahlt der Freistaat Sachsen dafür Landeszuschüsse in Höhe von ca. 716,9 Millionen Euro. 29 Einrichtungen außerhalb des Bedarfsplans betreuen 1.046 Kinder. An freie Träger werden für 2019 Landeszuschüsse in Höhe von insgesamt etwa 2,3 Millionen Euro ausgereicht.
Darüber hinaus erhalten 26 öffentliche Schulträger im Rahmen der Betriebskostenbeteiligung des Freistaates Sachsen für die sonderpädagogische Betreuung von insgesamt 3.850 Schülern 2019 Landeszuschüsse in Höhe von ca. 5,6 Millionen Euro. An Träger von sorbischen und zweisprachigen Kitas werden 2019 Zuschüsse in Höhe von 565.000 Euro zur Förderung der sorbischen Sprache und Kultur ausgezahlt.
Die Zuschüsse des Freistaates zu den Betriebskosten der Kindertagesstätten werden von der Landesdirektion Sachsen monatlich ausgezahlt. Die nächste Auszahlung wird im Februar 2019 erfolgen.