Medieninformationen 2008 [LDD]
[25/2008 - 28.07.2008]
Regierungspräsidium Dresden wird ab August zur Landesdirektion
Fast 200 Mitarbeiter werden in Kommunen verabschiedet – Neuorganisation und neue Aufgaben kommen auf die Landesdirektion zu
Zum 1.8.2008 wird die Kreisgebiets- und Funktionalreform in der sächsischen Verwaltung wirksam. Im Zuge der Reform geht eine Vielzahl von Aufgaben der bisherigen Regierungspräsidien (RP) auf die kommunale Ebene über.
Besonders umfangreich ist der Aufgabenübergang im Bereich der Umweltverwaltung. Landkreise und die kreisfreien Städte übernehmen ab August den größten Teil der fachlichen Prüfungen und die Erarbeitung von Stellungnahmen bei allen umweltrelevanten Themen.
Hinzu kommen für die kommunale Ebene auch Teile der Umweltvollzugsaufgaben, wie etwa die Ausweisung von Naturschutzgebieten, die Erteilung von Befreiungen für Naturschutzgebiete, der Artenschutz, die Altlastenfreistellung und die Nachweisverfahren zu Abfällen (mit Ausnahme der grenzüberschreitenden Abfallverbringung). Auch eine Reihe von Aufgaben im wasserrechtlichen Bereich, so das Führen des Wasserbuchs, die Entscheidungen über die Wiederherstellung eines Gewässerbettes, die Prüfung von Abwasserbeseitigungskonzepten oder die Befreiung von der Abwasserbeseitigungspflicht werden künftig von kommunalen Dienststellen erledigt. Auch die Widerspruchsverfahren für die genannten Themen gehen an die Landkreise und kreisfreien Städte über.
Auch im Bereich des Denkmalschutzes weitet sich die kommunale Zuständigkeit erheblich aus. So geht die Erteilung von denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen und Zustimmungen sowie die Erarbeitung von Fachstellungnahmen für Kulturdenkmale, die sich im Eigentum des Bundes, des Landes, des Landkreises, einer kreisfreien Stadt oder einer Gemeinde mit eigener untere Denkmalschutzbehörde befinden, auf die untere Denkmalschutzbehörde über. Daneben werden die Kommunen künftig Steuerbescheinigungen zu den nach dem Einkommenssteuergesetz möglichen Steuervergünstigungen für den Denkmalschutz ausstellen.
Ab Jahresbeginn 2009 geht dann auch die Zuständigkeit für die Umsetzung des Förderprogramms „Denkmalpflege“ an die Landkreise und kreisfreien Städte, so weit es sich nicht um die Förderung von Denkmalen im Eigentum der Landkreise und kreisfreien Städte selbst handelt.
Die Landkreise und kreisfreien Städte werden ferner für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen und Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des ÖPNV zuständig werden.
Im Bereich der Gesundheitsfachberufe übernimmt der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV) in Leipzig ab August 2008 von den Regierungspräsidien die Überprüfung und die Ausreichung von Berufsurkunden.
Nach dem Grundsatz, dass das Personal der Aufgabe folgt, nehmen die bisher im RP mit der Erfüllung der genannten Aufgaben betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese dann auf kommunaler Ebene wahr. Zum 01.08.2008 wechseln damit 197 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und zum 01.01.2009 zwei weitere Beschäftigte des RP an die Landkreise, zur Landeshauptstadt Dresden und zum KSV.
Für diese Mitarbeiter erhalten die Kommunen, kreisfreien Städte und der KSV auch die entsprechenden Ausstattungsgegenstände wie Schreibtische, Drehstühle, Besuchertische und
-stühle sowie die PC-Ausstattung der Arbeitsplätze.
Zur Wahrnehmung der Aufgaben durch die Kommunen und den KSV werden diesen auch die Vorgangsakten zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um insgesamt ca. 180.000 Vorgänge mit etwa 4.000 laufenden Metern Akten. Mit der Übergabe zum 01.08.2008 ist ein Umzugsunternehmen beauftragt.
Mit der Umsetzung der Verwaltungsreform ist die Neuorganisation der Regierungspräsidien als Landesdirektionen verbunden. Auf die Landesdirektion Dresden kommen dabei auch neue Aufgaben zu. So wird das jetzige Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen als Abteilung in die Landesdirektion Dresden eingegliedert. Der Vollzug des Arbeitsschutzrechtes wird für den gesamten Freistaat Sachsen in der Dresdner Landesdirektion konzentriert. Bisher war die Zuständigkeit dafür auf die drei Regierungspräsidien verteilt. Ferner übernimmt die Landesdirektion mit den Erstattungsverfahren zur Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten der Kommunen für Hartz IV-Empfänger auch eine Aufgabe aus der bisherigen Zuständigkeit des Sächsischen Landesamtes für Familie und Soziales.
Ab 01.08.2008 ist die Landesdirektion Dresden wie folgt zu erreichen:
Postanschrift: Postfach 10 06 53; 01076 Dresden
Hausanschrift: Stauffenbergallee 2; 01099 Dresden
Telefon-Zentrale: (0351) 825-0
Telefax: (0351) 825 9999
E-Mail: post@ldd.sachsen.de
Internet: www.ldd.sachsen.de
Die bisherige E-Mail Adresse wird als Weiterleitung aktiv bleiben, ebenso wird die alte Internetadresse parallel noch weiter existieren.