Medieninformationen 2008 [LDD]
[20/2008 - 20.06.2008]
RP Dresden genehmigt Abfallbehandlung in Altbernsdorf
Zahlreiche Auflagen gewährleisten sicheren und belästigungsarmen Anlagenbetrieb der ETU-Anlage
Das Regierungspräsidium Dresden hat der Eigenschen Trocken- und Umwelttechnik GmbH Altbernsdorf a.d. Eigen (ETU) in Bernstadt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage für die Zwischenlagerung von Abfällen und zur Behandlung ausgewählter Abfälle auf deren Betriebsgelände erteilt. Dabei wurde für die zeitweilige Lagerung eine Höchstkapazität von 5020 Tonnen und für die Abfallbehandlung eine maximale Tagesdurchsatzleistung von 400 Tonnen festgelegt. Die Anlage befindet sich in einem ausgewiesenen Industriegebiet.
Im Bereich des Immissionsschutzes wurden Festlegungen getroffen, mit denen eine Belastung der Umgebung durch Stäube und Abgase in Verbindung mit der Lagerung und der Behandlung von Abfällen ausgeschlossen werden kann. Eine offene Lagerung von Schadstoff emittierenden, staubförmigen oder staubenden Abfällen darf nicht stattfinden. Die Abfallverarbeitung darf grundsätzlich nur erfolgen, wenn die Absaug- und Abgasreinigungseinrichtungen ordnungsgemäß funktionieren. Für die Abgasreinigungsanlage wurden Emissionsgrenzwerte für Stäube und Stoffe entsprechend der dafür einschlägigen Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft festgelegt.
Sehr giftige, Krebs erzeugende oder Erbgut schädigende Stoffe sind von der Annahme ausgeschlossen. In der Anlage werden die Abfälle ausschließlich mechanisch, nicht aber thermisch oder chemisch behandelt.
Nach Inbetriebnahme der Anlage ist durch ein zertifiziertes Messinstitut eine Abnahmemessung bezüglich der Schadstoffemissionen durchzuführen. Die Emissionsmessungen sind im dreijährigen Zyklus zu wiederholen und die Ergebnisse der zuständigen Aufsichtsbehörde jeweils kurzfristig vorzulegen.
Der Anlagenbetrieb wurde wochentags auf die Zeit zwischen 6 und 22 Uhr und samstags auf 6 bis 14 Uhr beschränkt. Für die Lärmemission der Anlage wurden zulässige Höchstwerte festgelegt, die unter den gesetzlichen Grenzwerten liegen. Bei vollem Anlagenbetrieb wird die Einhaltung der genehmigten Grenzwerte durch entsprechende Messungen überprüft.
Abfallrechtlich wurde unter anderem festgelegt, dass alle Lager, Arbeits- und Behandlungsbereiche so abzudichten sind, dass Untergrund und angrenzende Flächen nicht durch austretende Schadstoffe oder verunreinigte Wässer in Mitleidenschaft gezogen werden können. Dabei dürfen Schlämme nur mit einem Trockenmassegehalt von mehr als 25 Prozent angenommen werden, so dass der Austritt von Sickerwasser ausgeschlossen ist.
Mit den Genehmigungsauflagen ist sicher gestellt, dass durch Bau und Betrieb der Anlage keine schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, aber auch keine erheblichen Nachteile und Belästigungen für Nachbarschaft und Allgemeinheit entstehen. Die Genehmigung war daher zu erteilen.