Medieninformationen 2008 [LDD]
[13/2008 - 02.05.2008]
Hoyerswerda kann Haushalt 2008 trotz neuen Fehlbetrages vollziehen
Regierungspräsidium fordert Fortschreibung
des Haushaltskonsolidierungskonzeptes noch im laufenden Jahr
Das Regierungspräsidium Dresden (RP) hat für die Stadt Hoyerswerda den Haushaltsbescheid 2008 erlassen und ermöglicht der Stadt damit im laufenden Jahr einen geregelten Haushaltsvollzug.
Die Hoyerswerdaer Etat sieht für 2008 im Verwaltungshaushalt 89,6 Mio. Euro und für den Vermögenshaushalt 39,9 Mio. Euro vor. Für das laufende Jahr ergibt sich nach der beschlossenen Satzung damit ein Fehlbetrag von 3,9 Mio. Euro. In den vergangenen Jahren aufgelaufene Fehlbeträge in Höhe von 20,4 Mio. Euro können mit dem Haushalt 2008 nicht ausgeglichen werden. Hintergrund dieser Entwicklungen ist unter anderem der Umstand, dass die finanziellen Effekte der Aufgabe der Kreisfreiheit zum ursprünglichen geplanten Zeitpunkt nicht eingetreten sind.
Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist noch nicht klar, in welcher Höhe die Stadt Haushaltsentlastungen aus der nun anstehenden Verwaltungs- und Kreisgebietsreform erwarten kann. Die sich daraus ergebenden finanziellen Umstände können voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte 2008 exakt bewertet werden. Das RP hat deshalb auf die nach formaler Beurteilung mögliche Beanstandung der von der Stadt zur Prüfung vorgelegten Haushaltssatzung 2008 verzichtet.
Für den Hoyerswerdaer Haushalt stellen allerdings nicht nur aufgelaufene Fehlbeträge Risiken dar. Zu den Risiken und Unwägbarkeiten gehören auch die bislang fehlende Umsetzung der erwarteten „Einkreisungsrendite“ in konkrete Sparmaßnahmen, weiter sinkende Schlüsseleinnahmen der Stadt oder auch der mittelfristige Instandhaltungs- und Investitionsbedarf des Hoyerswerdaer Klinikums.
Die Haushaltsgenehmigung für Hoyerswerda im laufenden Jahr wurde aus all diesen Gründen mit mehreren Verpflichtungen verknüpft:
1. Das Haushaltssicherungskonzept aus dem Jahre 2005 ist noch vor einem Beschluss über die Haushaltssatzung 2009 mit folgenden Zielen fortzuschreiben:
- der originäre Haushaltsausgleich wird 2009 und in den Folgejahren gesichert,
- der vollständige Haushaltsausgleich wird im Haushaltsjahr 2011 erreicht, die Mindestrücklage wird fortwährend vorgehalten,
- die Verschuldung der Stadt soll im Haushaltsjahr 2012 auf unter 850 Euro pro Einwohner fallen.
2. Die Stadt bildet eine zweckgebundene allgemeine Rücklage in angemessener Höhe, um Risiken aus einer seit 1998 anhängigen Schadenersatzklage notfalls abdecken zu können.
3. Die Stadt bekommt Kassenkredite nur bis zu einer Höhe von 17,9 Mio. Euro genehmigt. Hoyerswerda hatte einen Rahmen von bis zu 25 Mio. Euro beantragt.
Mit diesen Festlegungen ist gesichert, dass Hoyerswerda nach Klärung der finanzpolitischen Folgen der Verwaltungs- und Kreisgebietsreform für die Stadt zügig an die Konsolidierung seines Haushaltes gehen kann.