Medieninformationen 2008 [LDD]
[11/2008 - 26.03.2008]
Landkreis Löbau-Zittau kann Haushalt 2008 vollziehen
Rechtsaufsicht fordert Überarbeitung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes
Das Regierungspräsidium Dresden (RP) hat dem Landkreis Löbau-Zittau mit Bescheid vom 26.02.2008 den Vollzug des Haushaltes 2008 genehmigt. Gleichzeitig wurde das Haushaltssicherungskonzept des Landkreises für die Jahre 2008 bis 2011 unter der Maßgabe seiner Fortschreibung genehmigt.
Mit dem Bescheid des RP ist auch die für das Haushaltsjahr 2008 geplante Kreisumlage in Höhe von 28,2 Prozent genehmigt.
Die Haushaltssatzung 2008 sieht Gesamteinnahmen von 265,2 Mio. Euro und Gesamtausgaben von 270,5 Mio. Euro vor. Dabei umfasst der Verwaltungshaushalt 235,8 Mio. Euro bei Einnahmen und Ausgaben. Beim Vermögenshaushalt stehen den Einnahmen von 29,4 Mio. Euro Ausgaben von 34,7 Mio. Euro gegenüber. Kreditaufnahmen sieht der Kreisetat für 2008 nicht vor.
Das Haushaltssicherungskonzept des Landkreise bis 2011 berücksichtigt in seiner gegenwärtigen Fassung nicht die zu Beginn des Haushaltsjahres 2008 bestehenden ungedeckten Fehlbeträge in Höhe von 7,3 Mio. Euro. Von einem Ausgleich dieser Altfehlbeträge durch Mittel der Bedarfszuweisung kann nicht ausgegangen werden. Weder liegt ein bestandskräftiger Bewilligungsbescheid für Mittel einer Bedarfszuweisung vor, noch ist nachgewiesen, dass der Landkreis alle Möglichkeiten einer Haushaltskonsolidierung bereits ausgeschöpft hat.
Das RP hat von der möglichen Beanstandung des vom Landkreis Löbau-Zittau eingereichten Haushaltskonsolidierungskonzeptes abgesehen, weil damit auch die Umsetzung der im Konzept enthaltenen realistischen und plausiblen Konsolidierungsmaßnahmen behindert worden wäre.
Das Konzept ist jedoch zu überarbeiten. Inhalt dieser Überarbeitung muss der strukturelle Haushaltsausgleich im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum und der vollständige Haushaltsausgleich des Landkreises spätestens zum Jahre 2011 sein. Der Landkreis muss dafür die umfassende Erschließung eigener Konsolidierungspotentiale nachweisen. Das überarbeitete Haushaltssanierungskonzept ist spätestens mit der Haushaltssatzung 2009 der Rechtsaufsicht zur Prüfung vorzulegen.