Medieninformationen 2008 [LDD]
[12/2008 - 10.04.2008]
„Fliegende Augen“ haben ein enges Reglement
Regierungspräsidium Dresden erteilt Betriebserlaubnis für Flugdrohnen mit zahlreichen Auflagen
Das Regierungspräsidium Dresden (RP) hat zwei privaten Antragstellern die Erlaubnis zum Betrieb einer Flugdrohne erteilt. Bei den genehmigten Drohnen handelt es sich um ferngesteuerte Fluggeräte mit elektrischem Eigenantrieb. Die Drohnen sind mit Kameras ausgestattet und für den gewerblichen Einsatz zur Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen vorgesehen. Die Einsatzgenehmigungen sind auf das Gebiet des Freistaates Sachsen beschränkt; der Einsatz darf nur tagsüber erfolgen. Der Betrieb der Drohnen ist zunächst bis zum Jahresende 2008 zugelassen.
Die Genehmigungen enthalten zahlreiche Nebenbestimmungen, mit denen ein zweckentfremdeter Einsatz der Fluggeräte sowie Störungen und Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeschlossen werden sollen.
So ist Nachbarschaftsspionage mit Hilfe der Drohnen ausdrücklich untersagt; ein Geländeüberflug ist nur mit Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers oder des Verfügungsberechtigten über das Gelände erlaubt. Die privaten Drohnen dürfen auch nicht über Menschenansammlungen, Unglücksorten, Katastrophengebieten oder militärischen Anlagen zum Einsatz gebracht werden. Zum Schutz des übrigen Luftverkehrs liegt die maximal zugelassene Flughöhe bei 100 Metern über Grund.
Über die Einsätze der Drohnen müssen die Betreiber dem RP Dresden regelmäßig Bericht erstatten. Das RP wird die Einsatzerfahrungen bei der Entscheidung über eine Verlängerung der Betriebserlaubnisse über das Jahresende 2008 hinaus berücksichtigen.