Medieninformationen 2018
[003/2018 - 12.01.2018]
Mehr Schutz vor Hochwasser in Reichenbach im Vogtland
Landesdirektion Sachsen genehmigt Hochwasserschutzmaßnahme an der Göltzsch in Mylau
Der Bau von weiteren Hochwasserschutzmaßnahmen an der Göltzsch im Reichenbacher Ortsteil Mylau kann beginnen. Die Landesdirektion Sachsen hat den dafür erforderlichen Planfeststellungsbeschluss erlassen. Träger des Bauvorhabens ist die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen.
Die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen sollen Gefährdungssituationen reduzieren. Insbesondere wird die Rückstaugefahr aufgrund der beiden Karl-Marx-Ring-Brücken verringert und der schadlose Abfluss der Wassermengen bei Hochwasser gewährleistet.
Bestandteil des Vorhabens ist der hochwassersichere Ausbau der Göltzsch im Bereich des gesamten Karl-Marx-Ringes bis zum Ketzelwehr. Dafür werden Böschungen und eine Hochwasserschutzmauer errichtet sowie das Gewässer verbreitert.
Die Maßnahme beinhaltet zudem den bereits vollzogenen ersatzlosen Abbruch der oberen Karl-Marx-Ring-Brücke sowie den Ersatzneubau der unteren Karl-Marx-Ring-Brücke.
Der Planfeststellungsbeschluss wird in den Städten Reichenbach und Netzschkau öffentlich ausgelegt. Auslegungsort und -zeit werden vorher ortsüblich bekannt gemacht. Zusätzlich findet eine Bekanntmachung im Sächsischen Amtsblatt und in der Freien Presse statt.
Die Bekanntmachung über die Auslegung, der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden zudem auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter www.lds.sachsen.de/bekanntmachung (Rubrik Hochwasserschutz) abrufbar sein.
Die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen sollen Gefährdungssituationen reduzieren. Insbesondere wird die Rückstaugefahr aufgrund der beiden Karl-Marx-Ring-Brücken verringert und der schadlose Abfluss der Wassermengen bei Hochwasser gewährleistet.
Bestandteil des Vorhabens ist der hochwassersichere Ausbau der Göltzsch im Bereich des gesamten Karl-Marx-Ringes bis zum Ketzelwehr. Dafür werden Böschungen und eine Hochwasserschutzmauer errichtet sowie das Gewässer verbreitert.
Die Maßnahme beinhaltet zudem den bereits vollzogenen ersatzlosen Abbruch der oberen Karl-Marx-Ring-Brücke sowie den Ersatzneubau der unteren Karl-Marx-Ring-Brücke.
Der Planfeststellungsbeschluss wird in den Städten Reichenbach und Netzschkau öffentlich ausgelegt. Auslegungsort und -zeit werden vorher ortsüblich bekannt gemacht. Zusätzlich findet eine Bekanntmachung im Sächsischen Amtsblatt und in der Freien Presse statt.
Die Bekanntmachung über die Auslegung, der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden zudem auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter www.lds.sachsen.de/bekanntmachung (Rubrik Hochwasserschutz) abrufbar sein.