Medieninformationen 2008 [LDD]
[06/2008 - 11.02.2008]
Bürgerbegehren zum Tunnel täuscht die Dresdner Bürgerschaft
Regierungspräsident regt umfassende, sachlich korrekte Information der Bürger durch die Landeshauptstadt an
In einem Schreiben an den amtierenden Dresdner Oberbürgermeister Dr. Vogel hat Regierungspräsident Dr. Hasenpflug angeregt, dass sich die Landeshauptstadt Dresden kurzfristig mit einer sachgerechten Information über die so genannte Tunnelalternative zur Waldschlößchenbrücke an die Einwohnerschaft wendet.
Auslöser dieses Schreibens sind - neben der Frage, ob zum gegenwärtigen Zeitpunkt Unterschriften gegen die Umsetzung des Bürgerentscheides 2005 zur Waldschlößchenbrücke gesammelt werden dürfen - grundlegende Bedenken des Regierungspräsidenten hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des augenblicklich laufenden Bürgerbegehrens „Welterbe erhalten durch Elbtunnel am Waldschlößchen“. „Dem Bürgerbegehren fehlt in seiner augenblicklichen Fassung die erforderliche wahrheitsgemäße Begründung und der solide Kostendeckungsvorschlag“, begründet der Regierungspräsident seine Ablehnung des laufenden Bürgerbegehrens. „Die Dresdner Bürger werden mit den Unterlagen des Bürgerbegehrens getäuscht. Dem vorzubeugen ist die Stadt gehalten.“
So geht weder aus der Fragestellung noch aus der Begründung des Bürgerbegehrens hervor, dass dem Bau eines Tunnels anstelle der bereits begonnenen Brücke eine mehrjährige Unterbrechung des Baugeschehens vorausgehen wird, da für einen Tunnel in jedem Falle ein neues Planfeststellungsverfahren vorzubereiten und durchzuführen ist. Der Ausgang dieses Verfahrens ist dabei völlig offen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Untertunnelung der Elbe am Waldschlößchen aus sachlichen oder rechtlichen Gründen undurchführbar ist. Weiter entspricht es nicht den Tatsachen, dass – wie im Begründungstext des Bürgerbegehrens behauptet - im Planfeststellungsverfahren zum Verkehrszug Waldschlößchenbrücke die Realisierbarkeit der Tunnelalternative belegt worden sei.
Die bislang von der Landeshauptstadt Dresden beauftragten Gutachten zu Bau- und Folgekosten kommen zu dem Schluss, dass die reinen Tunnelbaukosten selbst im günstigsten Fall um wenigstens 29 Millionen Euro über den Baukosten eines Verkehrszuges mit Brücke liegen. Dagegen stellt der die Sachlage verschleiernde Kostendeckungsvorschlag des Bürgerbegehrens lediglich einen Mehrkostenrahmen von 2 bis 29 Millionen Euro in Aussicht. Dabei ist auch die Förderfähigkeit des Tunnelbauwerkes an Stelle ein Brücke überhaupt erst neu zu prüfen, unter anderem weil ein Tunnel – anders als eben eine Brücke – für Radfahrer und Fußgänger nicht nutzbar ist und die Verknüpfungsmöglichkeiten für den ÖPNV bislang ungeklärt sind.
„Das Bürgerbegehren zum Tunnel am Waldschlößchen in der jetzt laufenden Form ist rechtswidrig. Es wird mit der vorgelegten Fragestellung keinen Bürgerentscheid geben können. Wer ein Votum der Bürger möchte, muss die Bürger über die Umstände und Folgen seiner Vorhaben wahrheitsgemäß informieren. Das verlangt der Anstand ebenso wie die Kommunalordnung“, begründet Regierungspräsident Dr. Hasenpflug abschließend die Stellungnahme seines Hauses.